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Aktualisierung der Ausschreibungsbedingungen und Anlagen aufgrund des Umwandlungsgesetzes Nr. 120/2020 des Gesetzesdekrets Nr. 76/2020 (sog. "Vereinfachungsdekret") und Erläuterungen bezüglich Stempelsteuer

ÄNDERUNGEN AUFGRUND DES UMWANDLUNGSGESEZTES Nr. 120/2020

Nach der Umwandlung des G.D. Nr. 76 vom 16. Juli 2020 mit Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020 (sog. "Vereinfachungsdekret") ist zu beachten, dass bei Verträgen mit hohem Einsatz an Arbeitskräften, sowohl über als auch unter dem EU-Schwellenwert, Sozialklauseln in die Ausschreibungsunterlagen zwingend aufgenommen werden müssen (Art. 8, Absatz 5, Buchstabe 0a-bis des G.D. Nr. 76 vom 16. Juli 2020, umgewandelt mit dem Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020).

Zudem muss, gemäß Art. 8, Absatz 1, Buchstabe a-ter) des Gesetzesdekretes Nr. 76/2020, das ausführende Konsortiumsmitglied, das seinerseits ein Konsortium im Sinne von Art. 45, Absatz 2, Buchstabe b ist, die Mitglieder des Konsortiums angegebenen, für die es teilnimmt.

ANGABEN BEZÜGLICH STEMPELSTEUER

Es wurden klarere Angaben bezüglich Stempelsteuer angeführt

 

Aktualisierte Dokumente:

Bauarbeiten:

  • Ausschreibungsbedingungen ausschließlich nach Preis - A
  • Ausschreibungsbedingungen Qualität/Preis – A
  • Anlage A1
  • Anlage A1bis

Dienstleistungen und Lieferungen:

  • Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: Preis/Qualität – SF
  • Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: ausschließlich Preis – SF
  • Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: Wettbewerblicher Dialog Phase I – SF
  • Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: Preis/Qualität – SF
  • Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: ausschließlich Preis – SF
  • Anlage A1
  • Anlage A1bis

Vergabe an Sozialgenossenschaften für die Arbeitseingliederung:

  • Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: Preis/Qualität
  • Anlage A1
  • Anlage A1bis

Dienstleistungen Architektur und Ingenieurwesen:

Verfahren über EU-Schwelle - Planung, Bauleitung, Planung und Bauleitung

  • Ausschreibungsbedingungen für Planung, Bauleitung, Planung und Bauleitung

Um die Änderungen leichter lesbar zu machen, wird, nur zum Zwecke der Konsultation, eine Version zur Verfügung gestellt, welche die angebrachten Änderungen, in gelber Farbe markiert, enthält.

SV