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FONDS UNAUFSCHIEBARER ARBEITEN. ORDENTLICHES VERFAHREN, ZWEITES SEMESTER – MEF DEKRET ENDGÜLTIGE ZUWEISUNG UND ANNULLIERUNG DER MASSNAHMEN
Im Gesetzblatt Nr. 100 vom 30. April 2024 wurde das Dekret des Generalrechnungsbuchhalters des Staates Nr. 153 vom 2. April 2024 veröffentlicht, betreffend „Fondo opere indifferibili. Procedura ordinaria, secondo semestre. Assegnazione definitiva nonché revoche degli interventi per i quali non è stato riscontrato il requisito dell’avvio della procedura di affidamento entro il 31 dicembre 2023“.
Das Dekret bezieht sich auf die Zuweisung der Ressourcen des Fonds für den Beginn der unaufschiebbaren Arbeiten mittels ordentlicher Verfahren für das II. Semester 2023 und die Annullierung von Maßnahmen, für die die Anforderung des Beginns des Vergabeverfahrens bis zum 31. Dezember 2023 nicht festgestellt wurde, im Rahmen des Fonds unaufschiebbarer Arbeiten, eingerichtet beim MEF infolge der Erhöhung der Baustoffe in öffentlichen Aufträgen.
Insbesondere werden mit dem Dekret, in Umsetzung von Artikel 1 Absatz 369, Gesetz vom 29. Dezember 2022, Nr. 197, sowie von Artikel 7, Absatz 3, Gesetzesdekret Nr. 131/2023, bezüglich des „ordentlichen“ Verfahrens des zweiten Semesters, die Anlagen 1, 2, 3, 4 und 5 genehmigt und es wurde endgültig über die Zuweisung der Mittel für die Maßnahmen, die die Anforderungen erfüllen (Anlagen 1, 2 und 3), verfügt, sowie die Maßnahmen identifiziert, für die die Zuweisung nicht bestätigt wird (Anlage 4). Anlage 5 enthält eine informative Zusammenfassung.
Nach Art. 3 hat das Dekret weiter vorgesehen, dass innerhalb von fünf Tagen nach der Veröffentlichung des Dekrets im Gesetzblatt der Italienischen Republik das Generalrechnungsamt des Staates den Finanzierungsrahmen der einzelnen Projekte in den Überwachungssystemen mit Angabe der Ressourcen der endgültigen Zuweisung - Anlagen von 1 bis 3 aktualisiert und dass die lokalen Körperschaften innerhalb der folgenden zehn Tage (bis zum 15. Mai 2024) die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Finanzzeitplan, auch als Kostenplan bezeichnet, umgehend aktualisieren.
SV