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Aussetzung Einzahlung des ANAC-Beitrages - Aktualisierung der Ausschreibungsbedingungen ober- und unterhalb der EU-Schwelle für die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, Architektur- und Ingenieurleistungen

Mit der Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 20. Mai 2020 wurde klargestellt, dass vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Verpflichtung zur Einzahlung des CIG-Beitrags für Ausschreibungsverfahren ausgesetzt wird.

Für Ausschreibungen, die bereits am 18. Mai 2020 veröffentlicht waren, ist der Beitrag in jedem Fall fällig. 

Infolge dieser Mitteilung wurden die Ausschreibungsbedingungen aktualisiert.

Die aktualisierte Dokumentation muss für alle ab dem 19.05..2020 veröffentlichten Ausschreibungsverfahren verwendet werden. 
Um die Änderungen leichter lesbar zu machen, wird, nur zur Konsultation, eine Version, welche die gelb markierten Änderungen enthält, zur Verfügung gestellt. 
Die nicht markierten Formulare, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind stattdessen unter dem Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen"
"Ausschreibungsbedingungen und Anhänge" unter dem folgenden Link verfügbar:

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

SV