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Datenschutzgrundverordnung (GDPR) – Anpassung der Formulare

Mit Bezug auf die vorherige News des 28.05.2018 wird darauf hingewiesen, dass für die Verfahren, welche nach dem Inkrafttreten der Verordnung (25.05.2018) ausgeschrieben worden sind, das Datenschutzinformationsschreiben den Artikeln 13 und 14 der GDPR – Datenschutzgrundverordnung (Verordnung EU 2016/679) entsprechend von jeder Vergabestelle angepasst werden muss, mit besonderer Rücksicht auf die verpflichtenden Inhalte und die Art und Weise der Abfassung des Informationsschreibens selbst.
Die Verwendung eines solchen Informationsschreibens setzt voraus, dass jede Körperschaft vorher jene internen organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, welche zweckdienlich sind, um die Einhaltung obgenannter Verordnung zu gewährleisten.

mb