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Landesarbeitskommission
Die Landesarbeitskommission
Als sozialpartnerschaftlich zusammengesetztes Organ ist die Landesarbeitskommission nach der Landesregierung das höchste Ausrichtungs- und Koordinierungsorgan der Arbeitsmarktpolitik des Landes Südtirol.
Zu ihren Aufgaben zählen die Programmierung, die Leitung und die Kontrolle der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene.
Die Zusammensetzung der Landesarbeitskommission muss der paritätischen Vertretung der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften entsprechen. Als Kollegialorgan des Landes ist auch der proporzmäßigen Vertretung nach Sprachgruppen Rechnung zu tragen.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 573 vom 23. Februar 2009 ist die Landesarbeitskommission für die laufende Legislaturperiode neu eingesetzt worden.
» Hier die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landesarbeitskommission.
Für die Ausübung ihrer verschiedenen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Arbeit hat die Landesarbeitskommission mehrere Unterkommissionen eingesetzt, in denen wichtige Vorarbeit geleistet und in bestimmten Fällen auch Beschlüsse getroffen werden.
Zu den rechtlichen Grundlagen der Landesarbeitkommission zählen das Landesgesetz vom 20. Juni 1980, Nr. 19 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 09. Oktober 1996, Nr. 36.