| Rechts- und Verwaltungsterminologie
in Südtirol |
| Die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache
in Südtirol gemäß Art. 99 des Autonomiestatuts
berechtigt die Bürgerinnen und Bürger der autonomen
Provinz Bozen, im öffentlichen Bereich die Sprache ihrer
Wahl zu verwenden. Die ladinische Bevölkerung hat ferner
das Recht auf den Gebrauch der eigenen Sprache in einigen
Bereichen des öffentlichen Lebens. |
| Vor diesem Hintergrund wurde eine
Paritätische Terminologiekommission (Terkom) geschaffen.
Sie besteht aus sechs Sachverständigen (drei werden von
der Landesregierung und drei vom Regierungskommissär namhaft
gemacht). Die Aufgabe der Kommission besteht darin, die deutschsprachige
Rechts- und Verwaltungsterminologie sowie weitere Fachterminologie
in Südtirol zu normieren. Mit den terminologischen Vorarbeiten
hat die autonome Provinz Bozen den Fachbereich Sprache und
Recht der Europäischen Akademie Bozen beauftragt. |
| Das Ziel der Terminologiearbeit besteht darin, die relevante Terminologie für
Recht, Wirtschaft, Verwaltung sowie weitere Bereiche zu beschreiben, um die Grundlagen
für einen einheitlichen Sprachgebrauch in Südtirol zu schaffen, auch
im Bereich des Ladinischen. |
| Die Ergebnisse der Vorarbeiten der Europäischen Akademie und die Entscheidungen
der Terkom werden in der Terminologie-Datenbank BISTRO festgehalten und der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellt. |
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