FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Nachfolge in die Wohnbauförderung]
Muss ich persönlich die Kopie der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung beantragen?

Falls der Antrag persönlich vorgelegt und die Bescheinigung selbst abgeholt wird, ist lediglich der Personalausweis erforderlich. Falls die Vorlage des Antrages und/oder die Entgegennahme der Bescheinigung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: Antrag, Vollmacht, Ablichtung des Personalausweises des Antragstellers, Ablichtung des Personalausweises der bevollmächtigten Person, Personalausweis der bevollmächtigten Person.

Umschreibung der Wohnbauförderung auf die Erben
  • Nummer:  83066
  • Letzte Aktualisierung: 2.5.2018
[Nachfolge in die Wohnbauförderung]
Wo kann man den Mietvertrag oder den Leihvertrag registrieren lassen?
Die Verträge werden bei der Agentur der Einnahmen registriert. Brixen, Bahnhofstr. 27 Bruneck, Grabenstr. 7 Meran, Otto Huber Str. 18 Bozen, Giorgio-Ambrosoli-Platz 4.
Umschreibung der Wohnbauförderung auf die Erben
  • Nummer:  83065
  • Letzte Aktualisierung: 2.5.2018
[Auszahlung der Förderung]
Es kann zum Vorteil sein, wenn man damit eine Vorfinanzierung tilgen bzw. reduzieren kann.

Ist es ein Vorteil sich den genehmigten Betrag vorzeitig auszahlen zu lassen?

Auszahlung des Beitrages
  • Nummer:  83064
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2018
[Auszahlung der Förderung]
Wenn man um vorzeitige Auszahlung ansucht, muss man die im Genehmigungsschreiben angegebenen Dokumente auch vorlegen?
Ja, und zwar in einem zweiten Moment, da erst nach Vorlegung aller angeforderten Dokumente die Bankbürgschaft freigestellt wird.
Auszahlung des Beitrages
  • Nummer:  83063
  • Letzte Aktualisierung: 13.10.2018
[Konventionierte Wiedergewinnung]
Kann ich eine Wohnung, die Gegenstand einer Landesförderung im Rahmen der konventionierten Wiedergewinnung ist, auch unentgeltlich an eine berechtigte Familie zur Verfügung stellen oder aber muss ich für dieselbe den Landesmietzins verlangen?
Wohnungen, für welche der Gesuchsteller einen Landesbeitrag im Rahmen der konventionierten Wiedergewinnung erhalten hat, müssen an berechtigte Familien vermietet werden, wobei im gegebenen Fall der Landesmietzins zum Tragen kommt, oder aber an eine berechtigte Familie unentgeltlich zum Gebrauch überlassen werden. Das hat zur Folge, dass der Eigentümer mit der betreffenden Person einen „Leihvertrag“ abschließen muss. Der Leihvertrag muss jedoch laut gesetzlicher Bestimmungen genauso wie der Mietvertrag bei der „Agentur der Einnahmen“ registriert werden.
Konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen
  • Nummer:  82568
  • Letzte Aktualisierung: 15.7.2010
[Konventionierte Wiedergewinnung]
Ab wann kann ich die Löschung der zwanzigjährigen Zweckbindung im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung im Rahmen der konventionierten Wiedergewinnugn beantragen ?
Die konventionierten Wohnungen müssen innerhalb von einem Jahr ab Ausstellung der Bewohnbarkeitsbewilligung oder ab der Erklärung über die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten tatsächlich für die Dauer von 20 Jahren von einer berechtigten Familie besetzt sein. Daher ist das Datum der Anmerkung der Zweckbindung im Grundbuch kein Hinweis auf den Beginn der Laufzeit, da die genannte Vinkulierung meistens bei Beginn der Arbeiten im Grundbuch angemerkt wird.
Konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen - Verzicht
  • Nummer:  82567
  • Letzte Aktualisierung: 15.7.2010
[Wohnbaukomitee-Rekurse]
Gibt es ein Formular für die Rekurse beim Wohnbaukomitee?
Nein, es gibt keinen eigenen Vordruck, da die Begründungen der Beschwerden zu vielfältig sind. Die Aufsichtsbeschwerde muss schriftlich eingereicht werden und mit der Originalunterschrift des Rekursstellers oder der bevollmächtigten Person versehen sein.
Rekurse an das Wohnbaukomitee
  • Nummer:  82566
  • Letzte Aktualisierung: 26.4.2018
[Wohnbaukomitee-Rekurse]
Muss ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, um den Rekurs abzufassen?

Das ist nicht notwendig. Der Rekurssteller kann den Rekurs eigenhändig abfassen und ihn dann mit einer Stempelmarke zu 16,00 € versehen.

Falls sich der Rekurssteller an einen Rechtsanwalt wendet, muss der Antrag ausschließlich auf telematischem Wege, digital unterschrieben und an die institutionelle Mailanschrift oder an die PEC-Adresse des zuständigen Amtes geschickt werden, mit der Fotokopie des Ausweises des Rechtsanwalts.

Rekurse an das Wohnbaukomitee
  • Nummer:  82565
  • Letzte Aktualisierung: 26.4.2018
[Veräußerung der geförderten Wohnung]
Kann ich die geförderte Wohnung verkaufen und eine kleinere Wohnung kaufen?
Sowohl im ersten Jahrzehnt (die Begründung muss vom Gesetz vorgesehen sein), als auch im zweiten Jahrzehnt ist es möglich, die Sozialbindung und die Wohnbauförderung auf eine kleinere Wohnung zu übertragen. Bei dieser Übertragung kann es vorkommen, dass die Wohnbauförderung reduziert wird. Diese Reduzierung wird vom Landestechniker berechnet und kann die Rückerstattung an das Land eines Teils der ausbezahlten Wohnbauförderung zur Folge haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übertragung nur möglich ist, wenn die kleinere Wohnung für die Familie nicht überfüllt ist.
Verkauf der geförderten Wohnung
  • Nummer:  82564
  • Letzte Aktualisierung: 26.4.2018
[Veräußerung der geförderten Wohnung]
Was muss ich tun, wenn ich eine Wohnung ersteigere, welche der Sozialbindung unterliegt?

Wenn der Zuschlagsempfänger im Besitze der allgemeinen Voraussetzungen des Landes gem. Art.45, L.G.13/98 ist und beabsichtigt, die geförderte Wohnung selbst zu bewohnen, so kann er (mit entsprechendem Ansuchen) beantragen, die dem vorherigen Eigentümer gewährte Wohnbauförderung zu übernehmen und somit in diese einzusteigen, ohne dem Land etwas zurückerstatten zu müssen. Wenn der Zuschlagsempfänger nicht im Besitze der oben genannten  allgemeinen Voraussetzungen ist und die Wohnung auch nicht selbst besetzen will, kann er innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Hinterlegung des Übertragungsdekretes bei der Gerichtskanzlei entscheiden, ob er die geförderte Wohnung an Personen im Besitze der allgemeinen Voraussetzungen des L.G.13/98 verkaufen oder vermieten will. Die Möglichkeit auf die Wohnbauförderung laut Art. 64 des L.G.13/98 zu verzichten, ist weiterhin gegeben. Der Zuschlagsempfänger kann die Sozialbindung löschen und kann in der Folge über die Wohnung frei verfügen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Zuschlagsempfänger innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Hinterlegung des Zuschlagsdekretes bei der Gerichtskanzlei eine Entscheidung treffen muss. Will der Zuschlagsempfänger um eine neue Wohnbauförderung ansuchen, muss er auf die Förderung des vorhergehenden, gepfändeten Eigentümers verzichten und den entsprechenden geschuldeten Betrag zurückerstatten. Das neue Gesuch muss jedoch innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Hinterlegung des Übertragungsdekretes bei der Gerichtskanzlei eingereicht werden. Diese oben genannte Regelungen gelten jedoch nur für Wohnungen, die nicht auf gefördertem Baugrund gebaut wurden. Falls die erworbene Wohnung auf von der Gemeinde gefördertem  Baugrund errichtet wurde, muss der Erwerber auch im Besitze der Voraussetzungen die Zuweisung des Baugrundes sein.

Verkauf der geförderten Wohnung
  • Nummer:  82563
  • Letzte Aktualisierung: 26.4.2018