Notstandshilfen
Die Abteilung Wohnungsbau gewährt Notstandshilfen im Falle von finanziellen Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Bankdarlehens für die Erstwohnung sowie bei Naturkatastrophen.
Die Abteilung Wohnungsbau gewährt Notstandshilfen im Falle von finanziellen Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Bankdarlehens für die Erstwohnung sowie bei Naturkatastrophen.