Ehegatte im Ausland – Unbezahlter Wartestand

Rechtsquellen

Übersicht

ohne Bezahlung

  • Der Wartestand wird gewährt für die Dauer des Arbeitsverhältnisses des Ehegatten oder der Ehegattin im Ausland.
  • Er kann nur von Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag beansprucht werden.

Hinweise

  • Der Wartestand bewirkt die Kürzung des ordentlichen Urlaubes.
  • Er zählt nicht für den Aufstieg in der dienstrechtlichen Stellung und der Besoldung.
  • Er zählt nicht für das Ruhegehalt und die Abfertigung.
  • Wenn der Wartestand die Dauer eines Schuljahrs überschreitet, verliert die Lehrperson ihren Dienstsitz und besetzt eine Stelle im Landesplansoll des Lehrpersonals. Die Lehrperson wird in diesem Fall weiterhin von der Schule verwaltet, wo sie ihren Dienstsitz hatte.

Version Dezember 2011