Kennkarten

Die Kennkarte ist ein gültiger Ausweis, der auch für das Lehrpersonal der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen ausgestellt wird. Sie bietet den kostenlosen oder verbilligten Zutritt zu Museen, Galerien und Ausgrabungsstätten des Staates.

Um die Ausstellung einer Kennkarte ansuchen können:

  • Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag an Grund-, Mittel- und Oberschulen im Dienst und im Ruhestand
  • Schulführungskräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag an Grund-, Mittel- und Oberschulen im Dienst (auch mit Inspektionsauftrag) und im Ruhestand

Auch für den Ehepartner sowie für minderjährige Kinder kann die Lehrperson oder Schulführungskraft eine Kennkarte beantragen.

Die Kennkarte ist kostenfrei und für 10 Jahre gültig.

Der Antrag um Ausstellung der Kennkarte kann persönlich im Amt für das Lehrpersonal nach Terminvereinbarung oder mittels Post eingereicht werden. Wenn der Antrag mittels Post eingereicht wird, ist eine Kopie des Personalausweises beizulegen.

Rechtsquellen

  • Gesetz vom 26.11.1955, Nr. 1317, Art. 8
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 28.07.1967, Nr. 851
  • Gesetz vom 21.11.1967, Nr. 1185
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 06.08.1974, Nr. 649
  • Ministerialdekret Nr. 507/1997, Artikel 4
  • Mitteilung des Schulamtsleiters vom 9. März 2005

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