Prüfungen - Bezahlter Sonderurlaub

Rechtsquellen

Übersicht

bis zu 20 Tage im Schuljahr

  • Für jene Tage, an denen die Prüfungen stattfinden.
  • Ist der Prüfungsort mehr als 100 km von der  Wohnsitzgemeinde entfernt, kann dieser Urlaub auch für den Tag vor oder nach der Prüfung gewährt werden (Wohnort = Ansässigkeit während des Schuljahres).

Hinweise

  • Der Sonderurlaub gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
  • Er muss entsprechend dokumentiert werden.
  • Er bewirkt keine Gehaltskürzung.
  • Er wird gewährt für Wettbewerbs- und Eignungsprüfungen bzw. für Prüfungen, die allgemeinen Bildungscharakter haben.
  • Er wird nicht gewährt für Prüfungen, die durch rein persönliche Interessen begründet sind

Version Dezember 2011