Wartestand für die Betreuung pflegebedürftiger Personen

Rechtsquellen

Übersicht

Zwei Jahre

ohne Bezahlung

  • Wartestand für die Betreuung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person, die gemäß geltenden Bestimmungen des Landes als pflegebedürftig erklärt wurde
  • zählt nicht für die Anreifung des ordentlichen Urlaubs, den Aufstieg in der dienstrechtlichen Stellung und der Besoldung, die Ruhestandsbehandlung und die Abfertigung

Hinweise

Dieser Wartestand steht nur Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag zu.

Formular

Version Dezember 2011