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Ordentliche Studienbeihilfen
Im Mai 2010 hat die Landesregierung die Wettbewerbsausschreibungen zur Gewährung der Studienbeihilfen für Studierende im In- und Ausland für das akademische Jahr 2010/2011 genehmigt.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
- Nicht EU-Bürger/innen mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung werden den EU Bürger/innen gleichgestellt.
- Staatenlose und politische Flüchtlinge, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen in Südtirol besuchen, werden ebenfalls den EU Bürger/innen gleichgestellt.
- Bei Inskription in das 2. Studienjahr eines Masters (laurea magistrale) wurde der notwendige Studienerfolg von 45 auf 25 Studienkredite herabgesetzt.
- Das bereinigte Höchsteinkommen wurde von 29.000 € auf 30.000 € angehoben;
- Die Stipendienbeträge wurden allesamt um 100€ erhöht, das Höchststipendium beträgt somit 5.800 €.
- Die niedrigste Einkommensklasse (bis zu 650 €) wurde abgeschafft, somit werden die Studierenden mit einem bereinigten Einkommen von bis zu 2.100 € das Höchststipendium erhalten.
- Das Ausmaß der kleinsten Studienbeihilfe wurde von 1.270 auf 1.400 € angehoben und eine weitere Stufe wurde eingeführt: Während bisher für ein bereinigtes Einkommen zwischen 20.000 und 29.000 € dieselbe Studienbeihilfe gewährt wurde, wird nun zwischen Einkommen von 20.000 – 25.000 € und Einkommen von 25.000 – 30.000 € differenziert.
- Für Studierende in Südtirol, die bzw. deren Bezugspersonen ihren Wohnsitz am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung (max. 10 km Entfernung) haben, wird das Stipendium um 50% reduziert.
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