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Reisespesenvergütung
Eine pauschale Vergütung der Reisespesen für Studierende wird ab dem akademischen Jahr 2010/2011 in die Studienbeihilfen integriert.
Eine am Preis für ein Zugticket 2. Klasse berechnete pauschale Rückvergütung der Reisespesen entspricht aufgrund einer Vielzahl von günstigeren Angeboten nicht mehr den tatsächlichen Kosten, die Studierende für ihre Reisespesen vom Heimat- zum Studienort aufwenden.
Im Rahmen der Wettbewerbsausschreibung zur Gewährung von Studienbeihilfen an Studierende, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen in und außerhalb Südtirols besuchen (akademisches Jahr 2010/2011), hat die Landesregierung deshalb beschlossen, anstelle der pauschalen Vergütung der Reisespesen die Studienbeihilfe um 100€ zu erhöhen.