Hauptinhalt

Österreichische Studienrichtung und gleichgestellte italienische Studientitel - Detail

Romanistik - Dr. phil. * (Doktoratsstudium (ASVS))

Bemerkungen: Ausgelaufene Studienordnung

Durch den Notenwechsel gleichgestellte italienische akademische Titel/Grade:

  • Laurea in   Lingue e letterature straniere moderne *

    Ergänzungsprüfung für die Anerkennung in Italien aus: Letteratura italiana/Italienischer Literatur, sofern nicht Italienisch als zweites Fach im Hauptrigorosum gewählt wurde.
    Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:

    - Italienische Literatur (zwei Semester):

    Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus den folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden zu inskribieren (besuchen) beziehungsweise zu absolvieren, und zwar verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft .............2 Wochenstunden

    2. Italienische Literatur......... 4 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen im engeren Sinne' nachgewiesen werden:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus dem Prüfungsfach gemäß Z2. Die über die Übungen ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen (insbesondere jene, die in italienischer Sprache angekündigt werden) im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungen abzulegen.
    Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.



  • Laurea in   Lingue e letterature straniere

    Ergänzungsprüfung für die Anerkennung in Italien: Letteratura italiana/Italienische Literatur, sofern nicht Italienisch als zweites Fach im Hauptrigorosum gewählt wurde.
    (Diese Gleichstellung ist auf die Studierenden beschränkt, die die Lehramtsprüfung ohne das fünfte integrative Jahr gemäß dem italienischen Gesetz n. 910 vom 11. Dezember 1969 abgeschlossen haben).
    Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:

    - Italienische Literatur (zwei Semester):

    Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus den folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden zu inskribieren (besuchen) beziehungsweise zu absolvieren, und zwar verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft .............2 Wochenstunden

    2. Italienische Literatur......... 4 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen im engeren Sinne' nachgewiesen werden:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus dem Prüfungsfach gemäß Z2. Die über die Übungen ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen (insbesondere jene, die in italienischer Sprache angekündigt werden) im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungen abzulegen.
    Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.