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Österreichische Studienrichtung und gleichgestellte italienische Studientitel - Detail

Volkskunde - Dr. phil. * (Doktoratsstudium (ASVS))

Bemerkungen: Ausgelaufene Studienordnung

Durch den Notenwechsel gleichgestellte italienische akademische Titel/Grade:

  • Laurea in   Materie letterarie

    Ergänzungsprüfung für die Anerkennung in Italien wahlweise aus:
    Lingua e letteratura italiana/Italienische Sprache und Literatur;
    Tradizioni popolari italiane/Italienische Volkskunde.
    Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:

    - Italienische Sprache und Italienische Literatur (zwei Semester):

    Für diese Ergänzungsprüfung empfiehlt die Studienkommission, Lehrveranstaltungen aus der Studienrichtung Italienisch aus folgenden Prüfungsfächern im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester, zu inskribieren (besuchen) sowie zu absolvieren:

    1. Einführung in die italienische Literaturwissenschaft, Vorlesung...................mindestens 2 Wochenstunden

    2. Italienische Literatur....mindestens 2 Wochenstunden

    Für die Erfordernisse der Anerkennung der Gleichwertigkeit in Italien müssen zwei 'Fachprüfungen in engeren Sinne' nachgewiesen werden, und zwar:

    1. Eine Übung (ein Proseminar) (2 Wochenstunden) aus dem Fach gemäß Z.2. Das darüber ausgestellte Zeugnis gilt als 'Fachprüfungszeugnis'

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus den Fächern gemäß Z1 und Z2 im Umfang der restlichen Wochenstunden ist eine Teilprüfung abzulegen, die auch in Prüfungsteilen abgelegt werden kann. Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.


    - Italienische Volkskunde:

    Die Studierenden haben die Möglichkeit diese Ergänzungsprüfung, anstelle der Ergänzungs(Zusatz)prüfung aus Italienischer Sprache und Italienischer Literatur abzulegen, wenn entsprechende Lehrveranstaltungen aus Italienischer Volkskunde in ausreichendem Umfang im Lehrangebot der Studienrichtung Volkskunde enthalten sind.

    Es wird empfohlen, die angebotenen Lehrveranstaltungen aus Italienischer Volkskunde im Umfang von mindestens sechs Wochenstunden zu inskribieren (besuchen) bzw. zu absolvieren. Wenn aufgrund des speziellen Lehrangebotes die Inskription (der Besuch) der ensprechenden Lehrveranstaltungen in zwei aufeinanderfolgenden Semestern nicht möglich ist, so können diese Lehrveranstaltungen dem Lehrangebot entsprechend auch in mehreren Semestern oder auch in nicht aufeinanderfolgenden Semestern inskribiert (besucht) bzw. absolviert werden.

    Für die Erfordernisse der Anerkennung der Geleichwertigkeit in Italien müssen zwei Fachprüfungen nachgewiesen werden, und zwar:

    1.Eine Übung (ein Proseminar) (2 Wochenstunden) aus einem Teilgebiet der Italienischen Volkskunde. Das darüber ausgestellte Zeugnis gilt als Fachprüfungszeugnis.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden aus einem anderen Teilgebiet der Italienischen Volkskunde ist eine Teilprüfung abzulegen, die auch in Prüfungsteilen abgelegt werden kann. Das Zeugnis über die Teilprüfung beziehungsweise die Lehrveranstaltungszeugnisse über die Prüfungsteile gelten als Fachprüfungszeugnisse.

    Wenn geeignete Lehrveranstaltungen für diese Ergänzungs(Zusatz)prüfung angeboton werden, so werden sie jeweils im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen der Universität Innsbruck eigens bezeichnet und können sowohl dem ersten als auch dem zweiten Studienabschnitt der Studienrichtung Italienisch entnommen werden.

    Abweichungen von den Empfehlungen aufgrund eines begründeten Antrages des Studierenden, aus dem die Sinnhaftigkeit der Abweichungen im Hinblick auf die wissenschaftlichen Zusammenhänge und den Fortschritt der Wissenschaften oder auf die Erfordernisse einer wissenschaftlichen Berufsvorbildung hervorgehen muß, bedürfen einer bescheidmäßigen Genehmigung des Vorsitzenden der Studienkommission.