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Ergänzungsprüfung Detail

Wettbewerbsklasse: 92/A – Italienische Sprache und Literatur (zweite Sprache)

Studienrichtung: Laurea per Interprete

Italienische Literatur (vier Semester)

Empfehlungen für die Ablegung:

vier Semester

Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12
Wochenstunden aus dem Fachgebiet Italienische Literatur verteilt auf vier oder auf zweimal je zwei aufeinanderfolgende Semester im Ausmaß von mindestens je 6 Wochenstunden entsprechend dem Angebot der Universität.

Erforderlich sind mindestens vier 'Fachprüfungen', und zwar:

1. Mindestens zwei Übungen (Proseminare) mit mindestens je 2 Wochenstunden; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

2. Über den Stoff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

Mit Zeugnissen nachgewiesene Lehrveranstaltungen aus Italienischer Literatur und abgelegte Prüfungen aus diesem Prüfungsfach, die im Rahmen des Diplomstudiums Übersetzer- und Dolmetscherausbildung absolviert wurden, werden anerkannt, soferne es sich um Pflichtprüfungen (Pflicht- und Wahlfächer) handelt. Grundsätzlich können aber Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Landes- und Kulturkunde nicht anerkannt werden, außer der Inhalt der Lehrveranstaltung ist ausschließlich die Italienische Literatur; dies muß jedoch eindeutig aus dem Titel der Lehrveranstaltung hervorgehen. Insgesamt müssen aber immer mindestens die 12 Wochenstunden und die vier Fachprüfungen aus der Italienische Literatur erreicht werden.

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