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Ergänzungsprüfung Detail

Wettbewerbsklasse: 61/A – Kunstgeschichte

Studienrichtung: Laurea in Architettura

Ab: 1.3.2002 (Erklärungen zu Zeitangaben)

Kunstgeschichte (vier Semester)

Empfehlungen für die Ablegung:

vier Semester

Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12 Wochenstunden aus dem Fachgebiet Kunstgeschichte verteilt auf vier aufeinanderfolgende Semester im Ausmaß von mindestens je 6 Wochenstunden nach Wahl aus zwei der folgenden Prüfungsfächer gemäß dem Angebot der Universität. Bei Erwerb des akademischen Grades ab dem 1. März 2002 ist die Liste der zu wählenden Prüfungsfächer bindend. Wenn mehrere Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben sind, darf dasselbe Prüfungsfach nur einmal gewählt werden:

1. Eines der folgenden Prüfungsfächer. Sollte bei dem gewählten Prüfungsfach aufgrund des Angebotes der Universität die Absolvierung der erforderlichen 6 Wochenstunden nicht möglich sein, so sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß der restlichen Wochenstunden aus einem anderen Prüfungsfach zu wählen....................................................................6 WSt.

a. Mittelalterliche Kunstgeschichte
b. Neurere und neueste Kunstgeschichte

2. Eines der folgenden Prüfungsfächer. Sollte bei dem gewählten Prüfungsfach aufgrund des Angebotes der Universität die Absolvierung der erforderlichen 6 Wochenstunden nicht möglich sein, so sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß der restlichen Wochenstunden aus einem anderen Prüfungsfach zu wählen....................................................................6 WSt.

a. Kunstgeschichte oder Kunstgeschichtliche Literatur und wissenschaftliches Arbeiten.
b. Geschichte der Baukunst.
c. Neueste Kunstgeschichte.
d. Mittelalterliche Kunstgeschichte.
e. Neuere und neueste Kunstgeschichte.
f. Geschichte der Urbanistik.
g. Geschichte der Kunstkritik.
h. Theorie und Geschichte des Kunstdesign
i. Theorie und Geschichte der Restaurierung

Erforderlich sind mindestens vier 'Fachprüfungen', und zwar:

1. Mindestens je eine Übung (Proseminar) mit mindestens je 2 Wochenstunden aus den Prüfungsfächern gemäß Z1 und Z 2; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

2. Über den Stoff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

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