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Ergänzungsprüfung Detail

Wettbewerbsklasse: 45/A – Fremdsprache

Studienrichtung: Laurea per Traduttore

Ab: 1.3.2002 (Erklärungen zu Zeitangaben)

Fremdsprache (sechs Semester)

Empfehlungen für die Ablegung:

sechs Semester

Englische Sprache und Kultur
Französische Sprache und Kultur
Russische Sprache und Kultur

Englisch

Für alle Zulassungstitel zu diesen Wettbewerbsklassen mit Ausnahme der Laurea in filologia e storia dell'Europa orientale, sofern der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wird:

Lehrveranstaltungen aus der Fremdsprache im Ausmaß von mindestens 18 Wochenstunden verteilt auf sechs oder auf dreimal je zwei aufeinanderfolgende Semester im Ausmaß von mindestens je 6 Wochenstunden aus folgenden Prüfungsfächern entsprechend dem Angebot der Universität:

1. Fremdsprache einschließlich Sprachbeherrschung.........
.......................................................................6 - 8 WSt.
2. Literatur der Fremdsprache.......................10 - 12 WSt.

Erforderlich sind sechs 'Fachprüfungen', und zwar:

1. Mindestens eine Übung aus dem Prüfungsfach Sprachbeherrschung mit mindestens 2 Wochenstunden und mindestens eine Übung (ein Proseminar) aus dem Prüfungsfach Fremdsprache und mindestens eine Übung (ein Proseminar) aus dem Prüfungsfach Literatur der Fremdsprache mit mindestens je 2 Wochenstunden; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

2. Über den Stoff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

Grundsätzlich können Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Landes- und Kulturkunde nicht anerkannt werden, außer der Inhalt der Lehrveranstaltung ist ausschließlich die Literatur der Fremdsprache; dies muß jedoch eindeutig aus dem Titel der Lehrveranstaltung hervorgehen. Insgesamt müssen aber immer mindestens die Wochenstunden und die Zahl der Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache erreicht werden.

Für die Zulassungstitel Laurea per interprete und Laurea per traduttore außerdem:

Lehrveranstaltungen aus der Literatur der Fremdsprache im Ausmaß von mindestens 12 Wochenstunden verteilt auf vier aufeinanderfolgende Semester oder auf zweimal je zwei aufeinanderfolgende Semester im Ausmaß von mindestens je 6 Wochenstunden entsprechend dem Angebot der Universität.

Erforderlich sind vier 'Fachprüfungen', und zwar:

1. Mindestens zwei Übungen (Proseminare) mit mindestens je 2 Wochenstunden; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

2. Über den Stoff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse“.

Mit Zeugnissen nachgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Literatur der Fremdsprache und abgelegte Prüfungen aus diesem Prüfungsfach, die im Rahmen des Diplomstudiums Übersetzer- und Dolmetscherausbildung absolviert wurden, werden anerkannt, sofern es sich um Pflichtprüfungen (Pflicht- und Wahlfächer) handelt. Grundsätzlich können aber Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Landes- und Kulturkunde nicht anerkannt werden, außer der Inhalt der Lehrveranstaltung ist ausschließlich die Literatur der Fremdsprache; dies muß jedoch eindeutig aus dem Titel der Lehrveranstaltung hervorgehen. Insgesamt müssen aber immer mindestens die 12 Wochenstunden und die vier Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache erreicht werden.

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