Hauptinhalt

Ergänzungsprüfung Detail

Wettbewerbsklasse: 45/A – Fremdsprache

Studienrichtung: Laurea in Filologia e storia dell'Europa orientale

Fremdsprache (acht Semester)

Empfehlungen für die Ablegung:

acht Semester

Englische Sprache und Kultur
Französische Sprache und Kultur
Russische Sprache und Kultur

Englisch

Gilt nur für die Laurea in filologia e storia dell' Europa orientale als Zulassungstitel zu diesen Wettbewerbsklassen:

Lehrveranstaltungen aus der Fremdsprache im Ausmaß von mindestens 24 Wochenstunden verteilt auf acht oder auf viermal je zwei aufeinanderfolgende Semester im Ausmaß von mindestens je 6 Wochenstunden entsprechend dem Angebot der Universität:

- Fremdsprache einschließlich Sprachbeherrschung 24 WSt.

Erforderlich sind acht 'Fachprüfungen', und zwar:

1. Mindestens zwei Übungen aus dem Prüfungsfach Sprachbeherrschung mit mindestens 2 Wochenstunden und mindestens zwei Übungen (Proseminare) aus dem Prüfungsfach Fremdsprache mit mindestens je 2 Wochenstunden; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

2. Über den Stoff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

Sofern der akademische Grad ab dem 1. März 2002 erworben wurde außerdem:

Lehrveranstaltungen aus der Literatur der Fremdsprache im Ausmaß von mindestens 18 Wochenstunden verteilt auf sechs aufeinanderfolgende Semester:

Erforderlich sind sechs 'Fachprüfungen', und zwar:

1. Mindestens drei Übungen (Proseminare) mit mindestens je 2 Wochenstunden; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

2. Über den Stoff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

Grundsätzlich können Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Landes- und Kulturkunde nicht anerkannt werden, außer der Inhalt der Lehrveranstaltung ist ausschließlich die Literatur der Fremdsprache; dies muß jedoch eindeutig aus dem Titel der Lehrveranstaltung hervorgehen. Insgesamt müssen aber immer mindestens die Wochenstunden und die Zahl der Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache erreicht werden.

Sofern der akademische Grad bis zum 28. Feber 2002 erworben wurde außerdem:

Lehrveranstaltungen aus der Literatur der Fremdsprache im Ausmaß von mindestens 12 Wochenstunden verteilt auf vier aufeinanderfolgende Semester:

Erforderlich sind vier 'Fachprüfungen', und zwar:

1. Mindestens zwei Übungen (Proseminare) mit mindestens je 2 Wochenstunden; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

2. Über den Stoff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse“.

Grundsätzlich können Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Landes- und Kulturkunde nicht anerkannt werden, außer der Inhalt der Lehrveranstaltung ist ausschließlich die Literatur der Fremdsprache; dies muß jedoch eindeutig aus dem Titel der Lehrveranstaltung hervorgehen. Insgesamt müssen aber immer mindestens die Wochenstunden und die Zahl der Fachprüfungen aus der Literatur der Fremdsprache erreicht werden.

Zurück zur vorherigen Seite