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Ergänzungsprüfung Detail

Wettbewerbsklasse: 35/A – Elektrotechnik und elektrotecnische Anwendungen

Studienrichtung: Laurea in Ingegneria meccanica

Elektromaschinen

Empfehlungen für die Ablegung:

zwei Semester

Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden aus dem Fachgebiet Elektromaschinen verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester nach Wahl aus einem der folgenden Prüfungsfächer entsprechend dem Angebot der Universität.

Die Liste der zu wählenden Prüfungsfächer ist seit dem 29. Mai 1997 bindend. Sollte bei dem gewählten Prüfungsfach aufgrund des Angebotes der Universität die Absolvierung der erforderlichen 6 Wochenstunden nicht möglich sein, so sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß der restlichen Wochenstunden aus einem anderen Prüfungsfach zu wählen. Sind mehrere Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, darf dasselbe Prüfungsfach nur einmal gewählt werden:

1. Elektromaschinen
2. Elektrische Industrieanwendungen
3. Elektrische Maschinen und Antriebe
4. Elektische Antriebe zur Automation
5. Elektrothermik
6. Statische Umwandlung der Elektroenergie
7. Elektromechanikbau oder Bauelemente der Elektronik
8. Industrielle Elektronik
9. Elektrische Energetik
10. Stromrichtertechnik
11. Elektroenergetische Materialien
12. Elektrische Maschinen
13. Elektrische Kleinmotoren
14. Modellbau für elektromechanische Systeme
15. Elektroantrieb
16. Technische Überprüfung von Stromumsetzern
17. Elektrische Sensoren und Umsetzer
18. Elektrotechnologien
19. Elektromechanische Technologien.

Bei Ablegung der Ergänzungsprüfung bis zum 28. Mai 1997:
- Macchine elettriche [Elektromaschinen] 6 WSt.

Erforderlich sind mindestenszwei 'Fachprüfungen, und zwar:
1. Mindestens eine Übung (Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden; das darüber ausgestellte Zeugnis gilt als 'Fachprüfungszeugnis'.

2. Über den Soff der Vorlesungen im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; anstelle der Vorlesungen können auch Übungen (Proseminare) gewählt werden. Die darüber ausgestellten Zeugnisse gelten als 'Fachprüfungszeugnisse'.

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