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Wettbewerbsklassen Detail

18/A – Geometrisches und architektonisches Zeichnen

Kunstlehranstalten der ladinischen Ortschaften

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Diploma di Accademia di Belle Arti

    nur in Verbindung mit dem Diploma di maturità d'arte applicata der Fachrichtung scenotecnica; oder mit dem Diploma di tecnico della scenografia e della televisione mit der entsprechenden Fachrichtung.

    Das Diploma di Accademia di Belle Arti der Fachrichtung Scenografia nur in Verbindung mit dem Diploma di maturità artistica oder mit dem Diploma d'arte applicata.

    1. Laurea in Architettura

      nur in Verbindung mit dem Diploma di maturità d'arte applicata der Fachrichtung scenotecnica; oder mit dem Diploma di tecnico della scenografia e della televisione mit der entsprechenden Fachrichtung;
      oder
      sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang mit zwei Fachprüfungen aus dem folgenden Fachbereich enthalten hat: Geometrie oder Architektonisches Zeichnen [Geometria descrittiva].

        Ergänzungsprüfungen

        1. Architektonisches Zeichnen
        2. Geometrie
      1. Laurea in Disegno industriale

        1. Diploma di Istituto Superiore per le Industrie Artistiche

          nur in Verbindung mit dem Diploma di maturità d'arte applicata der Fachrichtung scenotecnica; oder mit dem Diploma di tecnico della scenografia e della televisione mit der entsprechenden Fachrichtung;

          Hilfe

          Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

          Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

          • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
          • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
          • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
          • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

          Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.