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Wettbewerbsklassen Detail

32/A – Musikerziehung [an der Mittelschule]

Mittelschulen; Mittelschulen der ladinischen Ortschaften.

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Altri titoli non accademici

    Diploma di:
    composizione; nuova didattica della composizione; composizione polifonica vocale; musica corale e direzione del coro; direzione di orchestra; strumentazione per banda; musica elettronica; jazz; musica sacra; organo e composizione organistica; pianoforte; arpa; violino; viola; violoncello; contrabbasso; viola da gamba; liuto; mandolino; chitarra; fisarmonica; strumenti a fiato; canto; musica vocale da camera; prepolifonia; didattica della musica.

    Attestati finali di corsi musicali straordinari di durata complessiva di studi non inferiore a sette anni, svolti presso i conservatori di musica e gli istituti musicali pareggiati.

    Attestati finali di corsi musicali speciali permanenti (strumenti a percussione, sassofono) di durata complessiva non inferiore a sette anni, svolti presso i conservatori di musica e gli istituti musicali pareggiati.

    1. Laurea in Discipline dell'arte, della musica e dello spettacolo (DAMS)

      Sofern der Studienplan je einen einjährigen Lehrgang mit je zwei Fachprüfungen aus den folgenden Fachbereichen enthalten hat: Elemente der Harmonie und des Kontrapunktes; Semiotik der Musik; Musikgeschichte; Musiktheorie.

        Ergänzungsprüfungen

        1. Elemente der Harmonie und des Kontrapunktes
        2. Musikgeschichte
        3. Musiktheorie
        4. Semiotik der Musik
      1. Laurea in Musicologia

        Hilfe

        Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

        Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

        • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
        • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
        • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
        • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

        Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.