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Wettbewerbsklassen Detail

72/A – Allgemeine Vermessungskunde, Landwirtschaftliches Bauwesen und Zeichnen

Oberschulen

Zulassungstitel zur Wettbewerbsklasse

  • Laurea in Discipline nautiche

    Diese Laurea ist nur noch dann Zulassungstitel, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 2002 erworben wurde.

    1. Laurea in Ingegneria

      Diese Lauree sind dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Topographie enthalten haben (Das Prüfungsfach ist seit dem 29. Mai 1997 bindend).

        Ergänzungsprüfungen

        1. Topographie
      1. Laurea in Ingegneria civile

        Diese Laurea ist, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1999 erworben wurde, ohne Lehrgänge und Ergänzungsprüfungen Zulassungstitel.

        Wird der akademische Grad ab dem 1. März 1999 erworben, so ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Topographie enthalten hat (Das Prüfungsfach ist seit dem 29. Mai 1997 bindend).

          Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

          1. Ab: 01/03/1999 Topographie
        1. Laurea in Ingegneria civile per la difesa del suolo e la pianificazione territoriale *

          Diese Laurea ist, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1999 erworben wurde, ohne Lehrgänge und Ergänzungsprüfungen Zulassungstitel.

          Wird der akademische Grad ab dem 1. März 1999 erworben, so ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Topographie enthalten hat (Das Prüfungsfach ist seit dem 29. Mai 1997 bindend).

            Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

            1. Ab: 01/03/1999 Topographie
          1. Laurea in Ingegneria delle tecnologie industriali

            Diese Laurea ist, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1999 erworben wurde, ohne Lehrgänge und Ergänzungsprüfungen Zulassungstitel.

            Wird der akademische Grad ab dem 1. März 1999 erworben, so ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Topographie enthalten hat (Das Prüfungsfach ist seit dem 29. Mai 1997 bindend).

            1. Laurea in Ingegneria industriale

              Diese Laurea ist, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1999 erworben wurde, ohne Lehrgänge und Ergänzungsprüfungen Zulassungstitel.

              Wird der akademische Grad ab dem 1. März 1999 erworben, so ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Topographie enthalten hat (Das Prüfungsfach ist seit dem 29. Mai 1997 bindend).

                Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                1. Ab: 01/03/1999 Topographie
              1. Laurea in Ingegneria mineraria *

                Diese Laurea ist, wenn der akademische Grad bis zum 28. Februar 1999 erworben wurde, ohne Lehrgänge und Ergänzungsprüfungen Zulassungstitel.

                Wird der akademische Grad ab dem 1. März 1999 erworben, so ist diese Laurea dann Zulassungstitel, sofern der Studienplan einen einjährigen Lehrgang (oder zwei Semesterlehrgänge) mit zwei Fachprüfungen aus dem Fachbereich Topographie enthalten hat (Das Prüfungsfach ist seit dem 29. Mai 1997 bindend).

                  Ergänzungsprüfungen (Erklärungen zur Zeitangaben)

                  1. Ab: 01/03/1999 Topographie

                Hilfe

                Erklärungen zur Zeitangaben „Ab“ und „Bis“

                Die Zeitangaben beziehen sich auf den Moment, in dem der akademische Grad/Titel erworben wurde, da die Zulassung zu den Wettbewerbsklassen auch Übergangsbestimmungen vorsieht.

                • Wenn im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb des genannten Datums erworben haben/erwerben werden.
                • Wenn sowohl im Feld „Ab“ als auch im Feld „Bis“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel innerhalb der gegenständlichen Zeitspanne erworben haben/erwerben werden.
                • Wenn im Feld „Ab“ ein Datum aufscheint, bedeutet dies, daß die entsprechende Ergänzungsprüfung von jenen hat abgelegt werden müssen/abzulegen ist, die den akademischen Grad/Titel ab dem genannten Datum erworben haben/erwerben werden.
                • Wenn keine Zeitangabe aufscheint, bedeutet dies, daß die Ergänzungsprüfung sowohl von Übergangs- als auch von aktuelleren Bestimmungen vorgesehen war/ist. Sie muß von jenen abgelegt worden sein/abgelegt werden, die sich für die entsprechende Ergänzungsprüfung interessieren, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie den akademischen Grad/Titel erworben haben/erwerben werden.

                Achtung: Aufgrund der Komplexität der Thematik wird empfohlen, sich mit dem Personal der Schulämter oder mit der „Studieninformation Südtirol“ in Verbindung zu setzen.