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Wodurch unterscheidet sich der Ensembleschutz vom Denkmal- und vom Landschaftsschutz ?
Im Gegensatz zum Denkmal- und zum Landschaftsschutz wird der Ensembleschutz
von der Gemeinde initiiert und umgesetzt.
Viele Gemeinden besitzen kulturell wertvolle, aber nicht geschützte Bauten und
Anlagen. Durch den Ensembleschutz haben die Gemeinden nun die Möglichkeit, aber
auch die damit verbundene Verantwortung, selbst jene Objekte zu schützen, die
für Ihr Selbstverständnis wichtig sind und ihre Dorf- und Landschaftsidentität
bestimmen.
Obwohl es beim Ensembleschutz inhaltlich zu Überschneidungen mit dem Denkmal- bzw. Landschaftsschutz kommen kann, gibt es doch große Unterschiede zwischen den Schutzinstrumenten: Vom Landschaftsschutz grenzt sich der Ensembleschutz vor allem durch das Vorhandensein von Elementen ab, die von Menschenhand geschaffen wurden. Der Unterschied zum Denkmalschutz besteht vor allem darin, dass für diesen das Vorhandensein kunsthistorisch wertvoller Elemente für eine Unterschutzstellung ausschlaggebend ist und man meist nicht nur die Fassade, sondern auch das Innere eines Gebäudes - wie zum Beispiel Gewölbe oder Malereien - bewahren will.
Der Ensembleschutz richtet das Augenmerk nur auf das äußere Erscheinungsbild einer Anlage, wobei auch der affektive Wert der Objekte eine Rolle spielen kann. Dies bedeutet, dass es sich bei Ensembles in der Regel um mehrere miteinander in Beziehung stehende Objekte oder um eine Verbindung von architektonischen Elementen mit Elementen der Natur- oder Kulturlandschaft handelt.