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Die 10 Ausweisungskriterien
Für die Ausweisung als Ensemble müssen mindestens zwei der zehn von der Landesregierung erlassenen Kriterien (Beschluss Nr. 1340/2004, veröffentlicht im Amtsblatt der Region vom 18. Mai 2004 Nr. 20) auf ein potentielles Ensemble zutreffen.
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1. historischer Wert
Kloster Neustift
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2. malerischer Charakter
Weiler Seres (Gadertal) / Häusergruppe in Siebeneich (Terlan)
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3. Monumentalität der Bauten zueinander und zur Landschaft,
Kloster Säben / Stilfserjochstraße
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4. stilistische Kennzeichnung (Stileinheit oder bewusste Vermischung verschiedener Stile)
Sterzing
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5. Erscheinung (Erkennbarkeit, Auffälligkeit, Orientierungspunkt),
Wasserkraftwerk Kardaun
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6. Panorama (gezielte Fernblicke, perspektivische Ansichten und Ansicht),
Castelfeder (Neumarkt) / Aussichtsturm (Penegal)
7. kollektives Gedächtnis,
Glurns
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8. Fortbestand der urbanistischen Anlage (Erkennbarkeit einer Planung, eines Programms oder eines Gründungsaktes, welche die Siedlungsmorphologie bestimmt haben)
Meraner Lauben / Altstadt von Meran
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9. Fortbestand der Bautypologie
Bruneck
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10. natürliche Merkmale, Geomorphologie und natürlicher Charakter.
Weinbauterrassen (Kortsch) / Kastanienhain (Feldthurns)