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Was sind Ensembles?
Ensembles sind per Definition keine Einzelobjekte, sondern stellen ein Zusammenspiel von mehreren Objekten („Gesamtanlagen“) dar, welche die Geschichte und das Zusammenspiel von Mensch und Natur widerspiegeln und durch ihre Eigenart zur lokalen und regionalen Identität beitragen.
Das Landesraumordnungsgesetz definiert Ensembles als „Gesamtanlagen, insbesondere Straßen, Plätze und Ortsbilder sowie Parkanlagen samt Gebäuden, einschließlich der mit solchen Gesamtanlagen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht“. In den von der Landesregierung im April 2004 beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung des Ensembleschutzes sind außerdem zehn Kriterien für die Festlegung von Ensembles angeführt. Damit ein Ensemble als solches geschützt werden kann, müssen mindestens zwei dieser Kriterien zutreffen.