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Wie wird der Ensembleschutz umgesetzt?
Laut Raumordnungsgesetz ist der Ensembleschutz auf Gemeindeebene angesiedelt.
Es ist daher Aufgabe jeder Gemeinde, den Ensembleschutz in ihrem Gebiet
umzusetzen.
Der vom Land eingesetzte Sachverständigenbeirat für Ensembleschutz hat beratende
Funktion. Er unterstützt die Gemeinden in fachlichen Fragen, die Ausweisung der
Ensembles ist aber Gemeindekompetenz. Die Verantwortung für den Erhalt der kulturellen
Identität und lokalen Eigenart liegt daher vor allem bei den Gemeinden. Das Raumordnungsgesetz
verpflichtet sie, ein Verzeichnis der schutzwürdigen Liegenschaften samt entsprechender
Erhaltungsmaßnahmen zu erstellen und diese Ensembles durch die Eintragung in
den Bauleitplan der Gemeinde rechtswirksam zu schützen.
Unter Wahrung der Gemeindeautonomie hat die Landesregierung keine Vorschriften festgelegt, wie die Vorschläge erarbeitet werden. Es liegt folglich im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde, das Verfahren zur Erstellung der Verzeichnisse festzulegen.
Unabhängig davon sind aber für die Ausweisung von Ensembles folgende Schritte nötig
- Bestimmung der Ensembles;
- Beschreibung der besonderen Wertigkeit und Bedeutung des Ensembles;
- Bestimmung von mindestens zwei auf das Ensemble zutreffenden Kriterien aus einer Liste von zehn von der Landesregierung erlassenen Kriterien für die Ausweisung von Ensembles;
- Dokumentation des Ensembles in seiner Gesamtheit und in seinen den Wert bestimmenden Einzelteilen;
- Räumliche (grafische) Abgrenzung des Ensembles;
- Erstellung der detaillierten Erhaltungsmaßnahmen bzw. Normen für das Ensemble;
- Eintragung des Ensembles in den Bauleitplan, mit grafischen Unterlagen und Normen.