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Wie wird der Ensembleschutz umgesetzt?

Laut Raumordnungsgesetz ist der Ensembleschutz auf Gemeindeebene angesiedelt. Es ist daher Aufgabe jeder Gemeinde, den Ensembleschutz in ihrem Gebiet umzusetzen.
Der vom Land eingesetzte Sachverständigenbeirat für Ensembleschutz hat beratende Funktion. Er unterstützt die Gemeinden in fachlichen Fragen, die Ausweisung der Ensembles ist aber Gemeindekompetenz. Die Verantwortung für den Erhalt der kulturellen Identität und lokalen Eigenart liegt daher vor allem bei den Gemeinden. Das Raumordnungsgesetz verpflichtet sie, ein Verzeichnis der schutzwürdigen Liegenschaften samt entsprechender Erhaltungsmaßnahmen zu erstellen und diese Ensembles durch die Eintragung in den Bauleitplan der Gemeinde rechtswirksam zu schützen.

Unter Wahrung der Gemeindeautonomie hat die Landesregierung keine Vorschriften festgelegt, wie die Vorschläge erarbeitet werden. Es liegt folglich im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde, das Verfahren zur Erstellung der Verzeichnisse festzulegen.

Unabhängig davon sind aber für die Ausweisung von Ensembles folgende Schritte nötig