Hauptinhalt

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wird ein einziges Finanzinstrument für die Politik der ländlichen Entwicklung eingesetzt: der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der am 1. Januar 2007 eingeführt wurde. Durch die Verwendung eines einzigen Fonds werden die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, die Umwelt und die Landbewirtschaftung sowie die Lebensqualität und die Diversifizierung der Tätigkeiten im ländlichen Raum verbessert. Des Weiteren werden aus dem ELER Strategien zur lokalen Entwicklung und Maßnahmen zur technischen Hilfe finanziert (Projekte nach der Art des LEADER-Konzepts).

Für weitere Informationen über den ELER bitte hier anklicken

Für weitere Informationen über den ELER in unserer Provinz bitte hier anklicken

Landeszahlstelle

Die Landeszahlstelle der Autonomen Provinz Bozen (LZ - Aut. Prov. BZ) ist am 10. Oktober 2008 mit Dekret Nr. 3862 des Ministers für Agrar-, Ernährungs- und Forstpolitik anerkannt worden und zahlt die gemeinschaftlichen Landwirtschaftsprämien (Fonds ELER und EGFL) aus.
Sie bearbeitet, direkt oder durch Beauftragung anderer Organisationen, die Anträge zur Betriebsprämienregelung (EGFL) mit Beginn ab der Kampagne 2009 und die Zahlungsanträge im Rahmen des ländlichen Entwicklungsprogramms der Autonomen Provinz Bozen ab 16.10.2008, mit Gewährleistung der korrekten Auszahlung durch die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen.

Link zu der Internet-Seite der Landeszahlstelle