Hauptinhalt
- Inhalt
- Leitlinien für die integrierte Programmplanung
- Durchführungsprogramm Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotential 2007-2013
- Leitlinien für die Bewertung der einheitlichen Regionalpolitik
- Strategische Umweltprüfung
- Was versteht man unter Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotential?
- Beschreibung des Terminus “Gebiete mit Entwicklungspotential”
- Beschreibung des Terminus “Rahmenprogrammabkommen”
- CIPE-Finanzierungen an die Autonome Provinz Bozen
- Rahmenprogrammabkommen, die mit der Autonomen Provinz Bozen unterschrieben wurden
Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotential (FAS)
Leitlinien für die integrierte Programmplanung
Strategisch-operatives Programmplanungsdokument im Sinne des CIPE-Beschlusses 21. Dezember 2007, Nr. 166
Durchführungsprogramm Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotential 2007-2013
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Leitlinien für die Bewertung der einheitlichen Regionalpolitik
Leitlinien für die Bewertung der einheitlichen Regionalpolitik
Strategische Umweltprüfung
Strategische Umweltprüfung des Programmentwurfs Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotentials 2007-2013
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Was versteht man unter Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotential?
Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotential(FAS)
Seit 2003 ist der Fonds für Gebiete mit Entwicklungspotential ein Instrument der neuen nationalen Regionalpolitik der Regierung, um konkret in wirtschaftlich schwachen Gebieten eingreifen zu können.
Die einheitliche Strategie äußert sich in der Programmierung der Projekte und der Flexibilität der Verteilung der Ressourcen. Mit diesem Fonds kann eine kohärente nationale Regionalpolitik, anlehnend an die Prinzipien und Regeln der Europäischen Union gestaltet werden, die v. a. Investitionen fördert. Dies ist Voraussetzung, damit das Ergänzungsprinzip erfüllt wird, welches Italien mit der Europäischen Union vereinbart hatte.
Gelder, welche vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen verwaltet werden – Bestimmung
- Öffentliche Investitionen für die Finanzierung der institutionellen Programmvereinbarung
- Eigenunternehmen und Eigenbestimmung
- Steuerrückzahlung für Investitionen
- Steuerrückzahlung für die Beschäftigung im Süden
- Investitionen für lokale Werbekampagnen
- Verträge für die Leitlinien der Lebensmittelverarbeitung
- Fertigstellung von öffentlichen Investitionen durch spezielle Projekte im Süden
Gelder, welche vom Ministerium für Gewebetätigkeiten verwaltet werden - Bestimmung
- Anreize für Firmen für Ausschreibungen im Rahmen des Gesetzes 488/1992
- Programmveinbarungen
- Gebietsvereinbarungen
- Lokale Verträge
Quelle: CIPE-Beschluss Nr. 16/2003
Beschreibung des Terminus “Gebiete mit Entwicklungspotential”
Gebiete mit Entwicklungspotential
- Die Definition (aufgrund des Art. 27, Komma 16 des Gesetzes 488/99 – Finanzgesetz 2000) bezieht sich auf die sechs Ziel 1 Regionen (Basilicata, Kampanien, Kalabrien, Apulien, Sardinien, Sizilien)
- Die Region Abruzzen, in Anbetracht der kurzen Zeitspanne der Übergangsunterstützung (phasing out) des Ziel 1 Programms in der letzten Programmperiode
- Die Region Molise, in welcher zur Zeit die Übergangsunterstützung (phasing out) des Ziel 1 Programms angewandt wird
- Die Gebiete Zentrum-Nord, Empfänger der Strukturfonds der jetzigen Programmperiode (Ziel 2 Gebiete)
- Die Gebiete Zentrum-Nord, welche in der letzten Strukturfondsperiode Empfänger der Übergangsunterstützung waren (phasing out der Ziel 2 und Ziel 5b Gebiete)
- Die Empfängergebiete der Staatsbeihilfen nach Art. 87.3.c
Beschreibung des Terminus “Rahmenprogrammabkommen”
Rahmenprogrammabkommen (RPA)
Das Rahmenprogrammabkommen ist das Instrument zur Durchführung der institutionellen Programmvereinbarung in folgenden Prioritätsbereichen:
- Straßennetzinfrastrukturen
- Eisenbahnen
- Bodenschutz
- Wasserressourcen
- Fernmeldewesen
Das Abkommen regelt im Detail:.
- Die zu realisierenden Aktivitäten und Projekte, mit den Ablaufzeiten und Durchführungsmodalitäten;
- Die Projektverantwortlichen und die zu erfolgenden Zweckbindungen;
- Die erforderlichen Finanzressourcen, welche von der öffentlichen Hand oder privaten Finanzgebern bereitgestellt werden;
- Die Vorgehensweisen und die Verantwortlichkeiten für das Monitoring und die Überprüfung der Resultate.
Die Förderer der Rahmenprogramm-abkommen sind der Staat, die Regionen und die öffentlichen Körperschaften. Diese Verwaltungen sind die Durchführungs-organe, auch bei Beteiligung von privaten Geldgebern.
Die Rahmenprogrammabkommen werden von den Verantwortlichen der beteiligten Verwaltungsstruktur unterschrieben. In der Anlage befindet sich die Beschreibung des Programms mit den jeweiligen Charakteristiken der Projekte.
CIPE-Finanzierungen an die Autonome Provinz Bozen
CIPE-Beschluss Nr. 03 vom 22.03.2006
Durch die Wiederfinanzierung des Gesetzes 208/1998 für die Periode 2006-2009 wurde der Autonomen Provinz Bozen eine Quote in Höhe von 5.560.308,00 Euro zugesprochen, die für die Kofinanzierung von Maßnahmen der Rahmenprogrammabkommen (RPA) gedacht sind.
Mit diesem Fond wurden verschiedene Maßnahmen in drei strategischen Kategorien kofinanziert::
Strasseninfrastrukturen
- Steinschlagsicherung entlang der SS 12 von km 456+800 bis km 459+000 bei Kollmann – Gemeinde Ritten und Barbian;
- Hangsicherungsarbeiten auf der Landesstraße 149 Mühlbach – Meransen zwischen km 3,500 und km 5,130 – Gemeinde Mühlbach
Das Straßennetz der Provinz besteht aus ca. 1.000 km Staatsstraßen und ca. 1.200 km Provinzstraßen. Im eigenen Verkehrsentwicklungsplan der Landesverwaltung wird die Verstärkung der Verkehrswege als eines der Hauptziele gesehen, um das wirtschaftliche Wachstum im gesamten Land zu ermöglichen und der Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, die Schulen und Arbeitsplätze sicher und schnell zu erreichen.
In den letzten 20 Jahren wurden entlang der SS 12 immer wieder Hangsicherungsarbeiten durchgeführt, die nun aufgrund leicht abrutschender Hänge erneut anstehen. Bei der geologischen Untersuchung wurden die einzelnen instabilen Felsbereiche auf Grundlage der Vermessung lokalisiert und deren Größe bestimmt. Mit Hilfe der punktgenauen topografischen Vermessung durch den Laserscan und die geologische Geländeaufnahme war es möglich mehrere Sturzbahnanalysen durchzuführen.
Der Straßenabschnitt Landesstraße 149 Mühlbach – Meransen ist des Öfteren von Steinschlägen betroffen, die ein Ausmaß von bis zu 10 m³ annehmen. Die Ursachen hierfür sind auf ungünstige, geologische Bedingungen, als auch auf eine Schädigung des Felshanges zurückzuführen. Diese Umstände erfordern somit dringende Eingriffe zur Hangsicherung, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.
Wasserressourcen
Ultental, Eisacktal und Schlerngebiet
Im Bereich “Schutz der Gewässer” und “Nutzung der Wasserressourcen” werden folgende Projekte finanziert:
- Projekt zum Bau von Trinkwasser- und Löschwasserleitungen “Martscheinberg” in der Gemeinde St. Pankraz/Ultental;
- Projekt zum Bau von Trinkwasser- und Löschwasserleitungen “Staffelsberg” in der Gemeinde St. Pankraz/Ultental;
- Gemeinde Ritten – Anpassung und Erweiterung der Kläranlage Siffian;
- Gemeinde Kastelruth: Anschlussleitung von Kastelruth und Seis an die Kläranlage Bozen.
Aus der Feststellung, dass Wasser nicht unbegrenzt verfügbar ist, leitet sich die Notwendigkeit ab, diese Ressource vor jeglicher Form von Verunreinigung zu schützen, gleichzeitig den natürlichen Selbstreinigungsprozess zu fördern und ausreichende Wasservorräte für die Zukunft zu sichern.
Im neuen Landesgesetz n. 8 vom 18.06.2002 „Bestimmungen über die Gewässer“ wurden folgende Ziele einer korrekten Bewirtschaftung und eines korrekten Schutzes der Gewässer festgelegt:
- Vorbeugung und Verminderung von Verunreinigungen und Sanierung der verunreinigten Gewässer;
- Verbesserung des Zustandes der Gewässer und geeignete Schutzmaßnahmen für Gewässer mit zweckbestimmter Nutzung;
- Förderung einer nachhaltigen und dauerhaften Nutzung der Wasserressourcen, wobei das Trinkwasser Vorrang hat;
- Erhaltung der natürlichen Selbstreinigungskraft der Gewässer und ihrer Fähigkeit, den Lebensraum für eine breite und differenzierte Organismengemeinschaft zu sichern..
Die Mittel, welche mit vorliegendem Rahmenprogrammabkommen bereitgestellt werden, sind überwiegend für den Bereich Kanalisation und Klärung der Abwässer bestimmt, damit die durch die neue landesgesetzliche Regelung gesteckten Ziele erreicht werden.
Informationsgesellschaft
Im Bereich der Informationsgesellschaft werden folgende Projekte co-finanziert:
- Beobachtungsstelle des Immobilienvermögens der Autonomen Provinz Bozen. Die Investitionen in die Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge standen in der Prioritätenliste dieser Legislaturperiode ganz oben. So sollen eine bürgerfreundlichere Verwaltung verankert und die Barrieren zwischen Bürgern und Verwaltung weiter abgebaut werden sowie das Verhältnis zwischen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Verwaltung zunehmend nivelliert werden. Das Projekt Beobachtungsstelle für das Immobilienvermögen ist ein großer Sprung in der technischen Weiterentwicklung im organisatorischen Bereich. Folgende Ziele werden angestrebt:Innerhalb der Verwaltung soll durch Investitionen in das Potenzial „Ressource Mensch“ erreicht werden, dass durch Reorganisation und eine effizientere Gestaltung der Arbeitsprozesse die Verwaltungskosten des Immobilienvermögens gesenkt werden können.
Der Einsatz von Informationstechnik soll verstärkt werden, um die Qualität der Leistungen für den Bürger zu steigern, indem die Serviceleistungen mittels einer Informatik-Plattform, die alle betroffenen Stellen und Ämter verbindet, rationalisiert werden.
Durch modernes Controlling, effiziente Führung und ein sparsamer Umgang mit öffentlichen Geldern sollen die Ausgaben für die Verwaltung der Immobilien gesenkt werden. - E-GOVERNMENT Portal für die öffentlichen Dienste. Das zweite Projekt betrifft die Errichtung eines E-GOVERNMENT Portals für die öffentlichen Dienste. Den Bürgern soll eine einzige virtuelle Anlaufstelle geboten werden, die unabhängig von den unterschiedlichen Zuständigkeiten der Verwaltungen öffentliche Leistungen anbietet. Über dieses einheitliche Portal ist es dem Bürger möglich, über einen einzigen Zugang, orts- und zeitunabhängig Verwaltungsleistungen der Südtiroler Verwaltungen in Anspruch zu nehmen. Möglichst viele Leistungen der Verwaltungen werden online (interaktiv) angeboten. Ein einheitliches E-Government Portal ermöglicht den Bürgern den Zugang zu diesen Leistungen aller Behörden.
Besucher des einheitlichen Portals erhalten direkt und umfassend die nötigen Antworten und Informationen auf ihr Anliegen, wobei die Möglichkeit besteht, die nötigen - bereits elektronisch angebotenen -Transaktionen (Einreichung von Anträgen, Bezahlung von Gebühren etc.) durchzuführen.
CIPE-Beschluss Nr. 35, vom 27.05.2005
Durch die Widerfinanzierung des Gesetzes 208/1998 für die Periode 2005-2008 wurde der Autonomen Provinz Bozen eine Quote in Höhe von 5.757.053 Euro zugesprochen, die für die Kofinanzierung von Maßnahmen der Rahmenprogrammabkommen (RPA) gedacht sind.
Mit diesem Fond wurden verschiedene Maßnahmen in drei strategischen Kategorien kofinanziert:
Strasseninfrastrukturen
- Abbruch und Wiederaufbau der Gerlosbrücke über der Passer, Jaufenpass (Gemeinde St. Leonard und St. Martin im Passeier);
- Abbruch und Wiederaufbau der Brücke über den Karlinbach, Gemeinde Graun.
Das Straßennetz der Provinz ist aus ca. 1.000 km Staatsstraßen und ca. 1.200 km Provinzstraßen zusammengesetzt. Die Beschaffenheit dieser Straßen ist zu großen Teilen von den Schwierigkeiten, die mit der Gebirgigkeit des Gebietes verbunden sind, geprägt. Die Oberfläche des Gebietes kann nur zu 10% für wirtschaftliche und produktive Tätigkeiten, als Wohngebiet und für den Personen- und Warentransport genutzt werden. Aus diesen Gründen ist eines der im Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan der Autonomen Provinz Bozen gesteckten Ziele der Ausbau der Hauptverkehrsadern, womit die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilen der Provinz gefördert und das schnelle und sichere Erreichen von Schulen und Arbeitsplätzen der Bevölkerung ermöglicht werden soll.
Wasserressourcen
Aus der Feststellung, dass die Ressource “Wasser” nicht unbegrenzt ist, ergibt sich die Notwendigkeit diese vor jeglicher Form von Verschmutzung zu schützen indem die Selbstaufbereitung gefördert und eine ausreichende Reserve für die zukünftige Versorgung garantiert wird.
Die Mittel, die mit dem vorliegenden Rahmenprogrammabkommen zur Verfügung gestellt werden, sind mit der Absicht, die für diesen Bereich festgesetzten Ziele in der diesbezüglichen neuen Gesetzgebung der Provinz zu verfolgen, hauptsächlich für den Bereich Abwasserreinigung gedacht.
- Insbesondere ist die Finanzierung eines Hauptsammlers, der in drei Baulose aufgeteilt ist, in der Gemeinde Sarntal vorgesehen. Dieses soll zur Verbindung der bestehenden Kläranlage mit den Fraktionen Aberstückl, Weißenbach und Pens und einigen verstreut liegenden Häusern beitragen..
- Eine weitere Maßnahme ist in der Gemeinde Schnals vorgesehen. Es handelt sich hierbei um eine Hauptkanalisation, die das Gebiet um Kurzras mit der Kläranlage verbinden soll.
Informationsgesellschaft
Landwirtschaft und Wald sind zwei äußerst wichtige Bereiche innerhalb der Provinz, weil das Territorium eine ihrer fundamentalen Ressourcen darstellt und weil außerdem der Unterstützung der Züchter und Bauern eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Das Informationssystem der Landwirtschaft und der Wälder wurde 1978 geboren und hat sich in seiner Funktionalität ständig weiterentwickelt und an neue Technologien angepasst bis es beim aktuellen LAFIS angekommen ist.
Die Auswahl dieses an sich sehr komplexen und heterogenen Bereiches wurde unter Berücksichtigung der Tatsache getroffen, dass die ersten Nutznießer dieses Programms die Unternehmer der landwirtschaftlichen (Berg-)Betriebe sind, welche in die Fördermaßnahmen der Europäischen Union mit einbegriffen sind. Die Probleme, die es beim Erreichen der berggebietlichen Landwirtschaft an die Vorgaben der GAP gibt, sind sicherlich ein Schwachpunkt, dem mittels der Entwicklung des Informationssystems im Primärsektor begegnet wird. Die naturgegebenen Einschränkungen der ländlichen Berggebiete verursachen auch andere Einschränkungen wie die Unangeglichenheit der Infrastrukturen, die beschränkte Zugänglichkeit, Marktprobleme und Mangel an Innovationen.
CIPE-Beschluss Nr. 20, vom 29. September 2004
Im Rahmen der für die untergenutzten Gebiete bestimmten Finanzmittel, hat der Staat mit Beschluss vom CIPE Nr. 20 vom 29.09.2004 für den Zeitraum 2004-2007 den Betrag von 5.571.315 Euro für die Fortsetzung der Arbeiten laut den Rahmenprogrammabkommen (RPA) bereitgestellt.
Der Staat und die Autonome Provinz Bozen finanzieren mit diesen Geldmitteln ein wichtiges Projekt betreffend die Straßeninfrastrukturen im Eggental mit, dessen Ziel es ist, die Verbindung zwischen den Gemeinden des süd-östlichen Teils der Provinz mit der Landeshauptstadt insbesondere für die dort ansässige Bevölkerung sicher zu stellen. Aus sozio-ökonomischer Sicht sollte sich dieses Projekt zudem positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der dort niedergelassenen Betriebe auswirken.
Das Projekt sieht zudem Arbeiten auf der SS 241 des Eggentales von km 6+300 bis km 7+750 vor, also für insgesamt 1050 m in der Gemeinde Karneid.
CIPE-Beschluss Nr. 17, vom 9. Mai 2003
Um die Förderung der wirtschaftlich schwachen Gebiete fortsetzen zu können, hat der Staat für die Jahre 2003-2005 eine weitere Quote von € 5.885.300,00 zugunsten der Autonomen Provinz Bozen bereitgestellt, die die Geldmittel des Beschlusses 36/2002 ergänzt.
Mit den oben genannten Geldmitteln werden zwei wichtige infrastrukturelle Maßnahmen mitfinanziert, die das Land im Bereich Eisenbahnen für die Wiederinbetriebnahme der Bahnlinie Meran-Mals realisieren wird::
- Teil der Finanzierungen ist für die so genannte „technologische Anlage“ bestimmt, die auf die Realisierung eines integrierten technologischen Systems abzielt, das den Eisenbahnbetrieb der Linie Meran - Mals in seiner Ausübung unterstützen soll;
- 30% der Geldmittel hingegen sind für einen strategisch sehr wichtigen Eingriff bestimmt, der mit dem Ministerium für Infrastrukturen vereinbart worden ist. Diese Maßnahme zielt auf die Errichtung der Bahnverbindung zwischen den Bahnhöfen Meran und Bozen ab, um die Kreuzung der Bahnlinie Meran-Mals mit der Brennerlinie zu ermöglichen.
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CIPE-Beschluss Nr. 36, vom 3. Mai 2002
Der Staat hat im Bereich der Förderung der wirtschaftlich schwachen Gebiete, zugunsten der Autonomen Provinz Bozen, für die Jahre 2002-2004, eine Quote von € 3.061.00,00 bereitgestellt. Dieser Betrag ist für die Fortsetzung der Maßnahmen der Rahmenprogrammabkommen (RPA), welche zur Durchführung der Programmvereinbarung abgeschlossen worden sind, vorgesehen. Die Programmvereinbarung wurde am 24. April 2001 zwischen dem Landeshauptmann und dem Ministerpräsidenten abgeschlossen.
Mit den obgenannten Geldmitteln sind zwei wichtige infrastrukturelle Maßnahmen im Bereich Fernmeldewesen und Wasserressourcen vom Staat mitfinanziert worden, die das Land verwirklichen wird:
- das Projekt im Bereich Fernmeldewesen betrifft die Errichtung einer telematischen Verbindung zwischen Bruneck, Innichen und der Staatgrenze auf der S.S. 49 des Pustertales mittels der Verlegung von Glasfaserkabel für die Errichtung eines breitbandigen Netzes auf dem Landesgebiet. Es ist vorgesehen, dass die Arbeiten im Juni 2003 beginnen.
- für die Wasserressourcen wird das Projekt für die Erweiterung und die Anpassung der Kläranlage der Gemeinde Glurns, um die Reinigung aller Abwässer des Bezirks Ober-Vinschgau zu ermöglichen. Es ist vorgesehen, dass diese Arbeiten im Mai 2003 beginnen.
Weitere Informationen sind auf den Seiten vom CIPE (Interministerieller Ausschuß für Wirtschaftsplanung) verfügbar.
Weitere Informationen auf der Internetseite des CIPE (Comitato interministeriale per la programmazione economica).
Rahmenprogrammabkommen, die mit der Autonomen Provinz Bozen unterschrieben wurden
- Städte, 28. September 2007
- Straßennetzinfrastrukturen – III zusätzlicher Akt, 28. September 2007
- Informationsgesellschaft – I zusätzlicher Akt, 31. Juli 2007
- Wasserressourcen – II zusätzlicher Akt, 25. Juli 2007
- Straßennetzinfrastrukturen – II zusätzlicher Akt, 12. Dezember 2006
- Wasserressourcen – I zusätzlicher Akt, 28. März 2006
- Straßennetzinfrastrukturen – I zusätzlicher Akt, 12. Dezember 2005
- Informationsgesellschaft, 22. Dezember 2005
- Eisenbahnen - II zusätzlicher Akt, 9. März 2005
- Eisenbahnen – Zusätzlicher Akt, 30. April 2004
- Straßennetzinfrastrukturen, 17. Dezember 2003
- Wasserressourcen, 4. November 2003
- Eisenbahnen, 19. Dezember 2002
- Fernmeldewesen, 19. Dezember 2002