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Interreg IV B – Alpenraum II
Insgesamt 130 Millionen Euro stehen für das Alpenraumprogramm zur Verfügung. Das neue Programm, dessen Kooperationsraum unverändert geblieben ist, fördert weiterhin die Zusammenarbeit im Gebiet des gesamten Alpenbogens, von den französischen Alpenregionen über die gesamte Schweiz, Liechtenstein, Oberitalien, Oberbayern und Baden-Württemberg, Österreich bis hin nach Slowenien.
Prioritäten
- Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Alpenraumes
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraumes Alpen in seinen europäischen räumlichen Verflechtungen - Erreichbarkeit und Vernetzungsqualität
Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme, Verbesserung der Effizienz, Intermodalität und Erreichbarkeit - Umwelt und Risikoprävention
Pfleglicher Umgang mit Natur, Landschaft und kulturellem Erbe; Förderung des Umweltschutzes und des Schutzes vor Naturkatastrophen - Technische Hilfe
Verwaltung des Programms, Information und Bewertung
Finanzielle Mittel
Den Begünstigten stehen öffentliche Fördermittel im Ausmaß von 100 % der genehmigten zuschussfähigen Kostensumme zu.
| Priorität | Finanzrahmen 2007-2013 |
|---|---|
| Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Alpenraumes | 42.333.775 EUR |
| Erreichbarkeit und Vernetzungsqualität | 36.286.096 EUR |
| Umwelt und Risikoprävention | 42.333.776 EUR |
| Technische Hilfe | 9.026.982 EUR |
| Gesamt | 129.980.630 EUR |
Wie werden die Projekte eingereicht?
Neu in dieser Programmperiode ist das zweistufige Projekteinreichverfahren.
1. Schritt: Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Interessensbekundung (expression of interest). Eine Arbeitsgruppe (task force) wird die fristgemäß ein gereichten Interessensbekundungen bewerten. Die Verwaltungsbehörde informiert schriftlich über die Ergebnisse dieser Vorentscheidung: jene Interessensbekundungen, die ein positives Gutachten erhalten haben, werden zum 2. Schritt zugelassen, während für jene mit negativem Gutachten eine schriftliche Begründung vorgesehen ist.
2. Schritt: Der zweite Schritt besteht in der Einreichung eines Projektantrags (application form) inklusive Partnerschaftsvertrag (partnership agreement). Die Partner erhalten sowohl bei der Erstellung der Interessensbekundung als auch bei der Erstellung des Projektantrags die Unterstützung von Seiten des ASP (Alpenspace Contact Point – Mailand) und des JTS (Gemeinsames Technisches Sekretariat – Rosenheim). Zwischen Interessensbekundung und Genehmigung des Projektes werden ca. 28 Wochen vergehen.
Wo erhalten Sie alle nötigen Informationen?
Für Informationen zum Programm auf lokaler Ebene ist das Land Südtirol beziehungsweise das Amt für europäische Integration zuständig.
Amt für europäische Integration
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen
Tel. 0471 41 31 60
Fax 0471 41 31 89