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Interreg IV B – Alpenraum II

Insgesamt 130 Millionen Euro stehen für das Alpenraumprogramm zur Verfügung. Das neue Programm, dessen Kooperationsraum unverändert geblieben ist, fördert weiterhin die Zusammenarbeit im Gebiet des gesamten Alpenbogens, von den französischen Alpenregionen über die gesamte Schweiz, Liechtenstein, Oberitalien, Oberbayern und Baden-Württemberg, Österreich bis hin nach Slowenien.

Prioritäten

  • Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Alpenraumes
    Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraumes Alpen in seinen europäischen räumlichen Verflechtungen
  • Erreichbarkeit und Vernetzungsqualität
    Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme, Verbesserung der Effizienz, Intermodalität und Erreichbarkeit
  • Umwelt und Risikoprävention
    Pfleglicher Umgang mit Natur, Landschaft und kulturellem Erbe; Förderung des Umweltschutzes und des Schutzes vor Naturkatastrophen
  • Technische Hilfe
    Verwaltung des Programms, Information und Bewertung

Finanzielle Mittel

Den Begünstigten stehen öffentliche Fördermittel im Ausmaß von 100 % der genehmigten zuschussfähigen Kostensumme zu.

Finanzrahmen 2007-2013
Priorität Finanzrahmen 2007-2013
Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Alpenraumes 42.333.775 EUR
Erreichbarkeit und Vernetzungsqualität 36.286.096 EUR
Umwelt und Risikoprävention 42.333.776 EUR
Technische Hilfe 9.026.982 EUR
Gesamt 129.980.630 EUR

Wie werden die Projekte eingereicht?

Neu in dieser Programmperiode ist das zweistufige Projekteinreichverfahren.

1. Schritt: Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Interessensbekundung (expression of interest). Eine Arbeitsgruppe (task force) wird die fristgemäß ein gereichten Interessensbekundungen bewerten. Die Verwaltungsbehörde informiert schriftlich über die Ergebnisse dieser Vorentscheidung: jene Interessensbekundungen, die ein positives Gutachten erhalten haben, werden zum 2. Schritt zugelassen, während für jene mit negativem Gutachten eine schriftliche Begründung vorgesehen ist.

2. Schritt: Der zweite Schritt besteht in der Einreichung eines Projektantrags (application form) inklusive Partnerschaftsvertrag (partnership agreement). Die Partner erhalten sowohl bei der Erstellung der Interessensbekundung als auch bei der Erstellung des Projektantrags die Unterstützung von Seiten des ASP (Alpenspace Contact Point – Mailand) und des JTS (Gemeinsames Technisches Sekretariat – Rosenheim). Zwischen Interessensbekundung und Genehmigung des Projektes werden ca. 28 Wochen vergehen.

Wo erhalten Sie alle nötigen Informationen?

Für Informationen zum Programm auf lokaler Ebene ist das Land Südtirol beziehungsweise das Amt für europäische Integration zuständig.
Amt für europäische Integration
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen
Tel. 0471 41 31 60
Fax 0471 41 31 89

europa@provinz.bz.it
http://www.alpine-space.eu/