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Interreg IV A – Italien-Schweiz
Insgesamt 90 Millionen Euro stehen für das auf die Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz ausgerichtete Interreg-IV-Programm zur Verfügung, an dessen Erstellung auch das Land Südtirol beteiligt war. Als vorrangige Ziele für Förderprojekte wurden die umweltfreundliche und nachhaltige Entwicklung, Innovation und Entwicklung wichtiger Wirtschaftsbereiche und der Transportnetze sowie die Steigerung der Lebensqualität festgelegt.
Die Programm-Homepage findet sich unter www.interreg-italiasvizzera.it.
Die Region Lombardei fungiert als Verwaltungsbehörde.
Förderfähiges Gebiet
Grenzüberschreitende Gebiete:
- Autonome Region Aostatal
- Region Lombardei (Provinz Como, Lecco, Sondrio und Varese)
- Region Piemont (Provinz Vercelli, Verbano-Cusio-Ossola, Biella und Novara)
- Autonome Provinz Bozen-Südtirol
- Für die Schweiz folgende angrenzende Kantone: Tessin, Wallis, Graubünden
Flexiblitätsgebiete (dem förderfähigem Gebiet angrenzend):
- Provinzen Mailand, Bergamo, Brescia, Pavia (Region Lombardei)
- Provinzen Turin, Alessandria (Region Piemont)
Prioritäten
Umwelt und Territorium
- Die territoriale Entwicklung mit der nachhaltigen Umweltgestaltung in Einklang bringen.
- Förderung der gemeinsamen Vorbeugung gegen Natur- und Umweltgefahren (Geologie, Wasser, Lawinen)
- Schutz, Verwaltung und Aufwertung der Umweltressourcen
- Förderung der Integration in der Land- und Forstwirtschaft sowie der gemeinsamen Innovation und Versuchstätigkeit im ländlichen Raum
Wettbewerbsfähigkeit
- Förderung einer ganzheitlichen Wirtschaftsentwicklung aufbauend auf Innovation, Integration der touristischen Ressourcen und auf Mobilitätslösungen in den grenzübergreifenden Gebieten
- Entwicklung der Integration der grenzübergreifenden touristischen Region durch Förderung eines klaren Erscheinungsbildes
- Anregung zur Kooperation von Klein- und Mittelunternehmen auf beiden Seiten der Grenze insbesondere in den Bereichen Forschung und Innovation
- Verbesserung des Verkehrsnetzes und der Dienste im Transportwesen durch Förderung der Integration des Grenzgebietes hinsichtlich der Beförderung von Personen und Waren
Lebensqualität
- Verbesserung der Lebensqualität im Grenzgebiet durch Stärkung der sozialen und institutionellen Kooperation und durch Aufwertung des kulturellen Erbes
- Schutz und Aufwertung des kulturellen Erbes sowie Stärkung der gemeinsamen Identität
- Förderung der Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) sowie Ausbau integrierter Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für den Bürger
- Förderung einer verstärkten Integration in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Arbeitsmarkt
- Stärkung der Kooperation auf sozialer und institutioneller Ebene
Technnische Hilfe
- Unterstützung bei der Abwicklung des operationellen Programms
- Bewertung der Wirksamkeit des operationellen Programms
Finanzielle Mittel
| Prioritäten | Finanzrahmen 2007-2013 |
|---|---|
| Umwelt und Territorium | 23.113.000 EUR |
| Wettbewerbsfähigkeit | 35.578.000 EUR |
| Lebensqualität | 27.581.000 EUR |
| Technische Hilfe | 5.477.144 EUR |
| Gesamt | 91.749.144 EUR |
Wie werden Projekte eingereicht?
Der Aufruf zur Projekteinreichung, der die Zeiträume und Modalitäten der Antragstellung zum Gegenstand hat, wird in diversen Zeitungen und auf der offiziellen Programmwebsite www.interreg-italiasvizzera.it veröffentlicht. Der eigentliche Projektantrag kann im Internet als Online-Antragsformular in italienischer Sprache aufgerufen und ausgefüllt werden.
Wo erhalten Sie alle nötigen Informationen?
Für Informationen zum Programm auf lokaler Ebene ist das Land Südtirol beziehungsweise das Amt für europäische Integration zuständig.
Amt für europäische Integration
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen
Tel. 0471 41 31 60
Fax 0471 41 31 89
europa@provinz.bz.it