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Förderprogramme 2000 - 2006

Ziel 2 - Förderung ländlicher Gebiete mit rückläufiger Entwicklung

Entscheidung der Europäischen Kommission Nr. 3700 vom 30.09.2004
 
Das Ziel-2-Programm (2000-2006) soll die strukturellen Nachteile in den ländlichen Berggebieten durch Aufwertung des natürlichen und des geschichtlichen Erbes ausgleichen, durch Verbesserung der Infrastrukturen im Dienste der Bevölkerung und der örtlichen Betriebe und durch Förderung der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten ausgleichen.

Nach den Erfahrungen mit dem Operationellen Ziel-5b-Programm 1994-1999 hat die Autonome Provinz Bozen nun die Gelegenheit, weitere Projekte im Rahmen des Ziel-2-Programms zu verwirklichen. Die Gebiete Südtirols, denen die Europäische Kommission Ende Juli letzten Jahres den Status von Ziel-2-Gebieten zuerkannt hat, sind ausnahmslos ländliche Berggebiete, deren strukturelle Benachteiligung durch die Randlage, durch Infrastrukturmängel, durch die geringe Ertragsfähigkeit der Landwirtschaft und durch die spärlichen Möglichkeiten, neben der Haupttätigkeit einem Nebenerwerb nachzugehen, auf der Hand liegt.

Das Ziel-2-Gebiet umfasst ein Territorium von über 60 Gemeinden, teils auch nur Fraktionen mit einer Bevölkerung von insgesamt über 83.000 Einwohnern.
Abgesehen von den Gemeinden im Ziel-2-Gebiet sind auch Interventionen für die "phasing-out"-Gemeinden vorgesehen, das sind Gemeinden des ehemaligen 5b-Gebiets, deren Förderungen auslaufen (im Ziel-2-Programm nicht mehr berücksichtigt), weil sie aufgrund Ihrer Entwicklungsparameter nicht mehr als ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung betrachtet werden. Diese Gebiete befinden sich in einer Übergangsphase und werden für den Zeitraum 2000-2005 mit einer Teilförderung bedacht.

Für diese Zielsetzungen wurden der Autonomen Provinz Bozen für den Zeitraum 2000-2006 insgesamt rund 50 Millionen Euro zugewiesen. Diese Mittel stammen zum Teil aus dem Haushalt der Europäischen Union (50%), zum Teil aus staatlichen Quellen (35%) und aus dem Landeshaushalt (15%).

Documentation

Best practices-Projekte

  1. GEOPARC „Bletterbachschlucht“ - Informationsblatt in PDF-Format
  2. Aufwertung und Sanierung der Berghütten - Informationsblatt in PDF-Format
  3. St. Gertraud / Ulten: Sanierung des Dorfzentrums- Informationsblatt in PDF-Format
  4. Asphaltierung der Zugangswege zu den Moarhöfen - Hinterbühl - Informationsblatt in PDF-Format
  5. Aufbau des Gewerbegebietes “Colsano II”- Informationsblatt in PDF-Format
  6. Elektrischer Förderwagen SEL 3 - Informationsblatt in PDF-Format
  7. Gründerzentrum “Martelltal” - Informationsblatt in PDF-Format
  8. Murmi - “Es lebe das Hinterpasseier!”- Informationsblatt in PDF-Format

Interreg III

Interreg III war eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Europäischen Union im Zeitraum 2000-2006..

Ziel dieser Phase von INTERREG war die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union anhand der Förderung grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit und ausgewogener räumlicher Entwicklung. Der Einbeziehung von Regionen in äußerster Randlage und Regionen entlang der Grenzen zu den Beitrittsländern galt besondere Aufmerksamkeit..

Interreg wurde in der Programmperiode 2007-2013 vom Ziel "Europaischen territorialen Zusammenarbeit" ersetzt.

  1. Die Broschüren 180° (PDF-Format) e Interreg IIIA Italien-Österreich 2000-2006 enthalten eine Auswahl von südtiroler Kooperationsprojekte, welche im Rahmen von Interreg verwirklicht wurden.

Leader +

LEADER+ - Entwicklung des ländlichen Raums   
      
Entscheidung der Europäischen Kommission Nr. 2743 vom 25.09.2001 geändert durch Entscheidung der Europäischen Kommission Nr. 4122 vom 31.10.2003
 
Am 15. April 2000 hat die Europäische Kommission beschlossen, im Sinne des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 1260/99 eine Initiative zur Entwicklung des ländlichen Raums anzubahnen, die „LEADER+“ genannt wurde (Liaisons entre actions de dévelloppement de l’économie rurale) – Verbindung von Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Ziel von Leader+ ist es, die von lokalen, öffentlichen und privaten Akteuren vorgeschlagenen innovativen Aktionen für alle Bereiche des ländlichen Raums zu fördern, diese konkreten Erfahrungen in der gesamten Gemeinschaft weiterzureichen und den Akteuren im ländlichen Raum der verschiedenen Mitgliedstaaten auf Wunsch Hilfestellung zu leisten, damit sie sich die in anderen Gebieten erzielten Ergebnisse zunutze machen und gemeinsame Projekte verwirklichen können.

Das Programm wird in den strukturschwachen ländlichen Gebieten des Landes umgesetzt, bei deren Ausweisung folgende Kriterien gelten: Stärke der Bevölkerung; Dichte; Anteil an Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind; Zugehörigkeit des Gebietes zu einem örtlichen Gefüge (z.B.: Bezirksgemeinschaft, Schutzgebiet usw.); Analyse der Stärken und der ungelösten Probleme des Gebietes; Vorhandensein von Ressourcen an Umweltgütern, historischem und kulturellem Erbe, Humankapital.

Die Initiative Leader+ wird von den LAG (Lokalen Aktionsgruppen) vorangetragen, welche die Verantwortung für die örtlichen Entwicklungspläne sowie für die gediegene und rasche Ausführung der Vorhaben im Rahmen jeder einzelnen Aktion übernehmen, unter Einhaltung sämtlicher für die verschiedenen Einsatzbereiche geltenden Landes- und Regionalgesetze sowie Gemeinschaftsregelungen und unter Gewährleistung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.
Die LAG sind der ausgewogene und repräsentative Ausdruck der verschiedenen lokalen Partner und der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfte des jeweiligen Gebietes. Auf der Ebene der Entscheidungsträger müssen die privaten Partner, Vereinigungen usw. mindestens 50% der lokalen Vertretung stellen; der öffentliche Teil darf daher die 50%-Grenze nicht überschreiten.

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