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Förderprogramme der Europäischen Union

Der Info Point Europa Bozen bietet der Öffentlichkeit im Rahmen seiner institutionellen Aufgaben Antworten auf Fragen zur EU und zu ihren politischen Aktivitäten sowie zu den Gemeinschaftsprogrammen. Es hilft bei der Suche nach Informationen und beim Zugriff auf die offiziellen Dokumente der EU und gibt Hinweise zu nützlichen Informationsquellen, indem es mit anderen inländischen und ausländischen Informationsstellen Kontakt aufnimmt.

 

Einführung

Die Verwaltung der europäischen Fördermittel kann nach zwei Verfahren erfolgen:

  • Direkte Verwaltung der Europäischen Kommission
  • indirekte Verwaltung.

Bei der direkten Verwaltung verwaltet die Europäische Kommission die Fördermittel, zahlt diese aus und definiert unabhängig Kriterien und Grundsätze für die Durchführung der verschiedenen Programme.

Bei der indirekten Verwaltung liegt die Verwaltung der Fördermittel hingegen bei den Mitgliedsstaaten, die diese Aufgabe über die zentralen und lokalen Verwaltungen wahrnehmen. So werden beispielsweise bei den STRUKTURFONDS die Mittel den Mitgliedsstaaten, im Besonderen den Regionen oder Provinzen, zugewiesen, um die Entwicklungsunterschiede der europäischen Regionen abzubauen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken. Wie diese Mittel eingesetzt werden, entscheiden die Regionen oder Provinzen über nationale Bestimmungen, auf der Grundlage eines Programms, das von der Kommission genehmigt werden muss.

Förderprogramme der Europäischen Union

Förderprogramme der Europäischen Union sind das Instrument zur Umsetzung der EU-Politiken. Über diese Programme finanziert die Europäische Kommission ihre Ziele. In der Regel werden die Programme mit Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt.
Die Wirksamkeit der jeweiligen Instrumente und somit der Förderprogramme der EU ist folglich ein Schlüssel zum Erfolg europäischer  Politiken.
Die Kommission schlägt vor, dass die Europäische Union ihre Maßnahmen auf drei vorrangige Prioritäten konzentriert:

  • Förderung einer nachhaltigen Entwicklung: schließt die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit (neue innovationsorientierte Märkte, Forschungs- und Entwicklungsressourcen, Gemeinschaftsnetzwerke, schulische Mobilität, Erwachsenenbildung, Kultur auf der Basis von Innovation), Zusammenhalt (grenzüberschreitende Zusammenarbeit) sowie Erhalt und Schutz der natürlichen Ressourcen (Landwirtschaft, Umwelt, Energie).
  • Unionsbürgerschaft: wichtiges Element zur Stärkung und zum Schutz der europäischen Integration in einem Raum von Freiheit, Recht und Sicherheit (Zivilgesellschaft, interkultureller Dialog, Toleranz und Achtung der Vielfalt der Kulturen, Ausbau der Demokratie, Bekämpfung von Rassismus, Europa als globaler Partner in Fragen der Konfliktprävention und der Armutsbekämpfung in der Dritten Welt).
  • Soziale Angelegenheiten:  Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Sicherheit am Arbeitsplatz, Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Unterschiede, Chancengleichheit von Frauen und Männern, soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung.

Bestimmte Themen ziehen sich quer durch sämtliche Programme und sind in allen Arbeitsbereichen relevant:

  • Umwelt
  • Informationsgesellschaft
  • Chancengleichheit

Sie können vollständige Informationen zu den Gemeinschaftsprogrammen in verschiedenen Sprachen von der Website der Generaldirektionen der Europäischen Union herunterladen

  1. Außerdem erhalten Sie beim Info Point Europa Bozen, Gerbergasse 69, Tel.: 0471-413160/61, http://www.provincia.bz.it/europa/EuropeDirect/index_d.asp,  unser Handbuch zu den Förderprogrammen der EU.

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Gemeinschaftsprojekt

Ein Gemeinschaftsprojekt ist eine zeitlich befristete Verbindung von Personen, Ressourcen und organisatorischen Faktoren zur Erreichung gemeinsam definierter Ziele. Die Realisierung erfolgt innerhalb eines zeitlichen, finanziellen und qualitativen Rahmens und mit begrenzten Ressourcen.
Aktivitäten, Mittel und Investitionen tragen gemeinsam an einem festgelegten Ort und für einen bestimmten Zeitraum zur Erreichung der festgelegten Ziele bei.
Die Projektvorschläge können von allen natürlichen und juristischen Personen z.B. Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Körperschaften, private Körperschaften, Nichtregierungsorganisationen (NRO) eingereicht werden, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Land haben, das an den Programmen teilnimmt.
Eine der Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an den Programmen ist die „transnationale Dimension“. Im Normalfall müssen die Projekte zumindest zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aus wenigstens einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Land  einbeziehen (siehe die entsprechenden Ausschreibungen, Aufforderungen).
Die Teilnehmer müssen eine ausreichende fachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen. Entsprechend ihrer Aufgabe werden drei Bewerbergruppen unterschieden:

  • Koordinator
  • Partner
  • Koinvestoren.

Eine Vertragspartei muss die Funktion des Koordinators übernehmen. Dieser allein trägt gegenüber der Kommission die alleinige gesetzliche und finanzielle Verantwortung für die Realisierung des Projekts.
Der Koordinator ist für die Finanzoperationen zuständig; er nimmt den finanziellen Beitrag der Kommission entgegen und verteilt diesen an sämtliche Teilnehmer. Ferner liefert er Berichte über die Projektfortschritte mit den von den Partnern übermittelten Daten. Er führt die Rechnungsbücher und ajouriert sie entsprechend den vom Gesetz und den bestehenden Normen festgelegten Grundsätzen. Er bewahrt die Belege über sämtliche der Kommission angegebenen Projektausgaben und –einnahmen auf (einschließlich Kopien der Unterlagen der Partner und der Unterauftragnehmer wie Rechnungen, Zeitplan aller Aktivitäten sowie Unterlagen für die Berechnung der Gemeinkosten).
Der Koordinator schließt mit den Partnern die notwendigen Vereinbarungen für die Realisierung des Projekts ab. Diese Vereinbarungen müssen die Rollen, die Rechte, die finanziellen Aspekte sowie die Verantwortung der Teilnehmer klar beschreiben.

Die Partner wirken an einer oder an mehreren Aufgaben bei der Realisierung des Projekts mit und beteiligen sich an den anfallenden Kosten.
Sie erhalten den in der Vereinbarung zwischen Partner und Koordinator festgesetzten Beitragsanteil.

Die Partner sind verpflichtet, dem Begünstigten sämtliche Unterlagen zu übermitteln, die für die Einreichung der technischen Berichte bei der Kommission erforderlich sind. Sie vergewissern sich, dass die Unterauftragnehmer Rechnungen mit eindeutigem Bezug auf das Projekt ausstellen.
Die Koinvestoren unterstützen das Projekt finanziell. Sie erhalten keine Gemeinschaftsfördermittel, es sei denn, sie sind als Partner am Projekt beteiligt.
Die Bestimmung der Partner (Partnersuche) ist einer der wichtigsten Aspekte in der Phase der Projektvorbereitung.
Zunächst muss überprüft werden, ob geeignete Partner unter den Einrichtungen zu finden sind, zu denen bereits Kontakte bestehen: Körperschaften, Kunden, Unternehmen mit Beziehungen der Zusammenarbeit, Hochschulen in verschiedenen Ländern.

Auf diese Weise kann bei der Vorbereitung eines Vorschlags viel Zeit gespart werden, da die notwendigen Kontakte nicht erst hergestellt werden müssen. Die Betroffenen kennen bereits die jeweiligen Kompetenzen und Arbeitsmethoden und wissen über eine allfällige Übereinstimmung der Ziele Bescheid. Ein Dialog findet bereits statt und basiert auf gegenseitigem Vertrauen.
Wenn keine Kontakte zu ausländischen Partnern bestehen, stellen die Kommission und das „Europe Direct Informationsrelais“ verschiedene Suchinstrumente zur Verfügung.
Auch die Teilnahme an Seminaren, Konferenzen und anderen Veranstaltungen kann hilfreich sein, Kontakte zu möglichen Partnern für das eigene Projekt herzustellen.

Informieren Sie sich eingehend!

Bevor Sie an einer EU-Förderung teilnehmen, sollten Sie sich über die Förderprogramme sowie über die „politischen“ Dokumente wie Grün- und Weißbücher informieren, die von der Europäischen Kommission für bestimmte Bereiche ausgearbeitet werden.
In einem zweiten Schritt müssen die aktuellen Aufforderungen zur Einreichung eines Projektvorschlags durchgearbeitet werden, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Das Amtsblatt der Europäischen Union ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Gemeinschaft. Es erscheint in allen Sprachen der EU und besteht aus drei Reihen: Reihe C (Mitteilungen, Informationen und Aufforderungen), Reihe L (Rechtsvorschriften), Reihe S (Supplement, enthält Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge).

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält die Beschreibung des Programms und dessen finanzielle Ausstattung, das Verfahren und die Fristen für die Einreichung der Vorschläge, die Höchstgrenze der Finanzhilfe der Gemeinschaft, die Mindestanforderungen für die Teilnahme, die Auswahlkriterien und die Adressen für die Beschaffung der Unterlagen, wie das Arbeitsprogramm und die Vordrucke für die Einreichung der Vorschläge, die jedoch fast immer online herunter geladen werden können.

Die Aufforderungen (Calls) haben immer eine Einreichfrist.
Den Kalender dieser Fristen können Sie auf unserer Homepage abrufen: http://www.provincia.bz.it/europa/EuropeDirect/finanzierung_d.htm.

Wenn die für die eigene Organisationseinheit oder Einrichtung zutreffende Aufforderung gefunden ist, können Projektziel und -aktivitäten in groben Zügen definiert werden.
Ein Mindestmaß an Erfahrung genügt für eine realistische Einschätzung des Projektbudgets, wobei die anfallenden Projektkosten in einem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Ergebnissen stehen müssen.
Die Projektidee muss möglichst prägnant dargestellt werden. Wer ein Projekt formuliert, muss die Stärken des Projekts klar vor Augen haben und erkennen können, ob das Projekt sämtliche finanziellen Anforderungen erfüllt. Bei der Ausarbeitung eines ersten Entwurfs sollten alle Partner anwesend sein. Die Einbeziehung von Partnern aus wirtschaftlich schwächeren Regionen oder Ländern ist von Vorteil (z.B. neue Beitrittsländer).

Planungsschritte

  • Erfassung eines realen Problems (ein Projekt entsteht immer aus einer Problemsituation heraus), das ein bestimmtes Gebiet oder einen spezifischen Bereich betrifft und sich auf Gruppen von Personen bezieht.
  • Bildung eines Partnernetzwerks, das sich  als Partnerschaft für die  anzugehenden Probleme eignet.
  • Ausarbeitung der Projektidee in Übereinstimmung mit den in den Ausschreibungen der EU festgelegten Programmlinien und mit innovativem Potential gegenüber den lokalen und nationalen Strategien.
  • Bestimmung der Rolle sämtlicher Partner.
  • Bestimmung der innovativen Aktionen in Bezug auf Inhalte und angewandte Methoden und Instrumente, die zu einem europäischen Mehrwert beitragen.

Das Projekt sollte klare Strukturen, einen so genannten „logischen Rahmen“ aufweisen, der hilft, in sämtlichen Phasen des Projekts logisch und systematisch zu denken.

Grundanforderungen

  • Transnationalität: Fördert das Projekt die geografische Mobilität?
  • Innovation: Inwiefern ist das Projekt innovativ? Trägt es zur Entwicklung neuer Methoden oder Prozesse, zur Definition neuer Ziele oder zur Änderung derzeit bestehender Systeme bei? Werden neue Ansätze eingeführt oder werden Erfahrungen aus ähnlichen Projekten angewendet? Suchen Sie auf den Homepages der Generaldirektionen nach ähnlichen bereits geförderten Projekten, um Dopplungen zu vermeiden, die mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.
  • Europäischer Mehrwert: Lassen sich die Ziele und Wirkungen der Aktionen besser auf europäischer als auf regionaler oder lokaler Ebene erreichen (z.B. Aktionen mit multilateralem Charakter, Aktionen zur Bildung europäischer Netzwerke; Aktionen zur Förderung der Kooperation zwischen Staaten, Aktionen, die langfristig zur europäischen Integration beitragen)? Dieses Prinzip ist mit dem der Subsidiarität verbunden, laut welchem die Europäische Union nur dann tätig werden muss, wenn die lokalen Körperschaften, die Regionen oder der Staat die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht vollständig erreichen.
  • Nachhaltigkeit: Die positiven Auswirkungen eines Projekts müssen auch nach Ablauf seiner Förderung bestehen bleiben und langfristig ausbaufähig sein!
  • Gemeinschaftliche Interesse und absolute Transparenz: Einzelvorhaben werden nicht berücksichtigt; vorbehaltlich anderer Bedingungen in der Aufforderung müssen die Projekte gemeinsam von mindestens zwei Partnern eingereicht werden

Kostenbogen

Die wichtigsten Kosten eines Projekts umfassen:

  • Personalkosten – sie sind in vielen Projekten der größte Kostenposten
  • Reisekosten
  • Tagungs- und Seminarkosten, Kosten für Referentinnen und Referenten sowie für inländische und ausländische Fachleute
  • Kosten für Studien, Monitoring und Bewertung
  • Kosten für Buchhaltungsberatung
  • Vermittlungskosten im Falle von Konflikten, die während der Zusammentreffen entstehen können
  • Kosten für den Erwerb von  Ausrüstungen und entsprechende Tilgungsquoten