Die
positiven Erfahrungen mit den Gemeinschaftsinitiativen "ADAPT" und " Beschäftigung " im
Zeitraum 1994-1999 (ADAPT zur Erarbeitung von Unterrichtseinheiten
zwecks Unterstützung der Arbeitenden bei der Anpassung
ihrer Kompetenzen, die auf einem immer flexibleren Arbeitsmarkt
und in einer Gesellschaft mit immer älteren Arbeitskräften
und dem Risiko der Diskriminierung eine wesentliche Rolle
spielt, und Beschäftigung zur Erprobung von Maßnahmen
zwecks sozialer und beruflicher Eingliederung mit Unterstützung
von Netzwerken lokaler Partnerschaften) haben die Europäische
Kommission dazu bewogen, mit ähnlichen Maßnahmen
fortzufahren. Für den Zeitraum 2000-2006 entschloss
man sich allerdings für eine einzige Initiative - "EQUAL" - die
mit betont innovativen Ansätzen alle mit den früheren
Programmen angegangenen Probleme aufgreift und weitere, ebenfalls
heikle Thematiken mit einschließt, die verstärkt
in den Vordergrund rücken.
Die Initiative EQUAL setzt
sich zum Ziel, neue Wege zu erproben, um jeglicher Form der
Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt durch
grenzüberschreitende Zusammenarbeit
entgegenzuwirken.
Die innovativsten Aspekte der Initiative EQUAL sind das
grenzüberschreitende Vorgehen, die aktive Beteiligung,
das mainstreaming und die Schaffung so genannter "Entwicklungspartnerschaften".
Die Integration dieser Elemente hat es bislang ermöglicht,
innovative, tatsächlich "europäische" Projekte
zu verwirklichen, dank welchen Erfahrungen und Kenntnisse
verschiedener Länder verglichen und ausgetauscht werden
konnten, wobei alle Akteure an den Tätigkeiten beteiligt
wurden, vor allem bei der Festlegung der gemeinsamen Ziele,
Rollen und Verantwortlichkeiten.
Die erste Förderrunde der Initiative begann 2001, die
zweite beginnt in diesen Wochen. Am 10. Mai 2004 wurde die
Ausschreibung für diese zweite Phase im Gesetzesanzeiger
der Republik Italien veröffentlicht. Der Termin für
die Einreichung von EQUAL-Projekten ist der 24. Juni 2004.
Die EQUAL-Projekte müssen über die Gründung
strategischer Partnerschaften - der formell gegründeten
so genannten "Entwicklungspartnerschaften" (EP) umgesetzt
werden, die von den ersten Planungsschritten an eine aktive
Zusammenarbeit der Akteure in Gang setzen.
Diese Partnerschaften können bereichsbezogen oder nach
geografischen Kriterien gebildet werden.
Die bereichsbezogenen werden vom Ministerium für Arbeit
und Sozialpolitiken verwaltet und bekämpfen Diskriminierungen,
denen ein bestimmter Wirtschaftsbereich oder eine oder mehrere
Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind.
Die gebietsbezogenen EP werden von den Regionen und Autonomen
Provinzen verwaltet und bekämpfen ein spezifisches,
territorial auftretendes Problem.
Die Partner müssen angemessene Kompetenzen innehaben
(lokale Körperschaften, Berufsverbände und Gewerkschaften,
OGN, Organisationen des Dritten Sektors ...), deren Einsatz
mit der über Synergien entwickelten ganzheitlichen Strategie
kohärent ist und die aufgezeigten Probleme angehen kann.
Die so entwickelten Projekte müssen unter Beteiligung
mindestens eines Partners aus einem anderen Mitgliedstaat
umgesetzt werden. Das Projekt kann auch auf Akteure in Drittländern
ausgedehnt werden, deren Beteiligung jedoch vor allem im
Hinblick auf die geplante Aktion kohärent und notwendig
zu sein hat, die Finanzierbarkeit als EU-Programm für
internationale Beziehungen im Rahmen von "MEDA" (für
Nicht-Mitgliedsländer im Mittelmeerraum) oder "TACIS" (für
Länder der ehemaligen UdSSR) ist von untergeordnetem
Belang.
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