Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Die Prioritäten für Südtirol 2004-2006

Zwar wurden die Wirkungsbereiche von EQUAL für Italien vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitiken unter Beteiligung der Regionen und autonomen Provinzen ausgewiesen, letzteren obliegt es aber, die regional geltenden Vorgaben zu erarbeiten, die in den Ausschreibungen festzuhalten sind. Die Autonome Provinz Bozen hat dazu die Schwerpunkte der zweiten Förderrunde von EQUAL für Südtirol im Rahmen folgender Bereiche und Zielsetzungen festgelegt:

Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit - Maßnahme 1.1
Die Bedingungen schaffen, damit die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden

Schwerpunkt Unternehmergeist - Maßnahme 2.2
Die Sozialwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit und Qualität der Unternehmen und Dienstleistungen stärken.

Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit - Massnahme 1.1
Einsatzbereiche auf Landesebene Landesspezifisches

Erprobung integrierter und individuell gestalteter Wege zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der am stärksten diskriminierten Personengruppen.

Erprobung von Maßnahmen/Instrumenten zur Aufwertung der Kompetenzen von Menschen, die Gefahr laufen, sozial ausgegrenzt zu werden.

Innovation und Flexibilisierung des Orientierungs- und Ausbildungsangebots unter Berücksichtigung der Diskriminierungen, welchen schwer Vermittelbare ausgesetzt sind.

Weiterbildungswege entwickeln, um überholte Kompetenzen Erwachsener zu aktualisieren, die Gefahr laufen, vom Arbeitsmarkt verdrängt zu werden.

Förderung neuer Vereinbarungen zwischen Unternehmen und lokalen Akteuren, welche die Beschäftigung und soziale Eingliederung besonderer Personengruppen mit Bedacht auf die regionale Entwicklung unterstützen.

Begleitmaßnahmen zur Eingliederung von Personengruppen ergreifen, die auf dem Arbeitsmarkt eine schwache Position einnehmen.

Förderung einer festen Verbindung zwischen Bildungswesen, Arbeitswelt und welfare durch aktive Einbindung der zuständigen Dienste.

Aufwertung der Kompetenzen und Studientitel von Einwanderern und deren Eingliederung ins Erwerbsleben aufgrund ihrer spezifischen beruflichen Qualifikationen (z.B.: Systeme zur Anerkennung von Studientiteln, Ausbildungswege zur Anpassung der Kompetenzen an den Bedarf des örtlichen Arbeitsmarktes, Begleitung des Einstiegs in das Erwerbsleben auch über Orientierungsmaßnahmen und Kompetenzenpass).

 

Unterstützung der Erarbeitung und des Einsatzes innovativer Bildungs- und Erziehungsmethoden zwecks Eingliederung ins Erwerbsleben in einer interkulturellen Perspektive.

 

Anbahnung und/oder Implementierung von Maßnahmen zur sozialen und Eingliederung und Beschäftigung von Opfern des Menschenhandels, durch konzertierte Strategien der regionalen öffentlichen und privaten Dienste.

  Umsetzung integrierter Wege der sozialen und beruflichen Rehabilitation von Häftlingen und zur sozialen und beruflichen Eingliederung Haftentlassener.
Schwerpunkt Unternehmergeist - Maßnahme 2.2
Einsatzbereiche auf Landesebene Landesspezifisches
Stärkung der Unternehmen und der Dienste im Bereich Sozialwirtschaft durch Entwicklung der Qualität

Erprobung innovativer Methoden, mit deren Hilfe informelle Tätigkeiten in ordnungsgemäße unternehmerische Tätigkeiten umgewandelt werden, die Benachteiligten Kompetenzen vermitteln sowie einen geregelten Rahmen, Einkommen und Eigenständigkeit sichern.

Unternehmungsgründung und Schaffung von Nachhaltigkeit im Rahmen der Sozialwirtschaft

Entwicklung des sozialen Unternehmertums zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Benachteiligte und zur Qualitätssteigerung auch im Wege des Franchisings.

Förderung einer festen Verbindung zwischen Institutionen und Drittem Sektor zum Ausbau eines mitverantworteten sozialen Netzes und des welfare mix.

Entwicklung neuer Dienste im Bereich der auslagerungsfähigen Tätigkeiten durch die Sozialwirtschaft.

 

Förderung sozialer Unternehmen hinsichtlich der neuen Technologien

 

Erprobung neuer Dienste und neuer Wege der Erbringung von Dienstleistungen durch Beteiligung der Nutzer an der Führung der Dienste.

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