spende Leben - dona Vita

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache - 2014 standen 80 Südtiroler auf der Warteliste für eine Organspende, aber lediglich 20 Organe konnten transplantiert werden.

Die schwerkranken Patienten warten jahrelang auf ein Organ und nicht selten versterben die Betroffenen, weil zu wenig Organe verfügbar sind. Das Thema Organspende ist eine ganz persönliche Frage und es fällt schwer, darüber zu sprechen. Deshalb möchten wir mit unserer Kampagne informieren und sensibilisieren und Sie ersuchen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und auch in Ihrer Familie dazu eine Entscheidung zu treffen.

Die medizinische Entwicklung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, auch über den Tod hinaus etwas für andere Menschen zu tun. Die Willenserklärung zur Organspende ist der erste Schritt dazu und vielleicht der größte Akt der Nächstenliebe.

Die Abteilung Gesundheit hat in einer Broschüre alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Unser Appell an Sie: unterschreiben auch Sie für die Organspende!

„Spende Leben – Dona Vita" - Gemeinsame Initiative des Landes mit den Südtiroler Gemeinden zur Sensibilisierung für die Organspende

Jedes Jahr ist für Dutzende von Menschen in Südtirol die Organ-, Blut-, Knochenmark- oder Nabelschnurblutspende der Beginn für ein „zweites Leben". Jede Altersgruppe kann davon betroffen sein, selbst Kleinkinder. Sie verdanken ihr Leben der Spenderbereitschaft anderer Menschen, deren Identität sie oftmals gar nicht erfahren. Diese Bereitschaft deckt aber den Bedarf an Spenderorganen bei weitem nicht.

Was ist eine Organspende?

Bei Organspenden werden menschliche Organe für eine Transplantation zur Verfügung gestellt. In der Medizin bezeichnet die Transplantation (lat. transplantare = ‘verpflanzen’ oder ‘versetzen’) die Verpflanzung von organischem Material. Ein Transplantat kann aus Zellen, Geweben, Organen oder auch Organsystemen wie einem Finger oder einer Hand bestehen.

Die gesetzlich vorgesehene Voraussetzung für eine Transplantation ist – mit Ausnahme der Lebendspende - die eindeutige Feststellung des Hirntodes des Spenders und eine entsprechende Willenserklärung zur Organspende.

Wo kann die Willensäußerung zur Organspende abgegeben werden?

  • Gesundheitssprengel des Sanitätsbetriebes
    Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet die Möglichkeit, die Bereitschaft zur Organspende beim jeweiligen Gesundheitssprengel zu erklären. Die Willenserklärung wird von einer beauftragten Person im Sprengel im entsprechenden Programm des Gesundheitsministeriums registriert, eine entsprechende Bestätigung wird ausgehändigt.

  • Hausarzt
    Die Erklärung der Willenserklärung kann bei jedem Hausarzt vorgenommen werden. Dieser hat einen Zugang zum Programm des Gesundheitsministeriums und kann die Registrierung vornehmen.
  • AIDO
    Die Willenserklärung zur Organspende kann bei der nationalen Vereinigung für die freiwillige Organ- und Gewebespende AIDO unterzeichnet und hinterlegt werden, die ebenfalls die Registrierung beim Gesundheitsministerium vornimmt.

  • Heimatgemeinde
    Die Willensäußerung zur Organspende kann auch in den Meldeämtern der jeweiligen Heimatgemeinde unterschrieben werden. Bei der Ausstellung bzw. Erneuerung des Personalausweises können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft zur Organspende erklären. Die Daten werden an das Gesundheitsministerium übermittelt, nach der erfolgten Registrierung als Organspender wird eine entsprechende Bestätigung zugestellt.

Die häufigsten Fragen zur Organspende

  1. Was versteht man unter einer Transplantation?
    Eine Transplantation ist eine Operation, bei der gesunde Organe oder gesundes Gewebe eines Verstorbenen auf einen akut oder chronisch kranken Menschen übertragen werden. Beim Empfänger können dadurch verlorene Funktionen der eigenen Organe ersetzt werden.
  2. Wer kommt als Organspender in Frage?
    Organspender gehören allen Altersstufen an und sind Menschen, die im Krankenhaus schweren und unheilbaren Verletzungen der Hirnfunktionen erliegen oder deren Tod nach einem länger anhaltenden, nachgewiesenen Herzstillstand mit vollständiger Zerstörung der Hirnzellen verursacht wird.
  3. Wann wird eine Organspende durchgeführt?
    Eine Organspende wird durchgeführt, wenn der unwiderrufliche Hirntod eindeutig festgestellt wurde. Die Beobachtungszeit des vollständigen und unwiderruflichen Ausfalls aller Hirnfunktionen muss mindestens sechs Stunden betragen.
  4. Wann man zu Lebzeiten Organe spenden?
    In Italien kommen nur die Niere, ein Teil der Leber sowie einige Gewebe als Lebendspenden in Frage.
  5. Muss man sich ärztlich untersuchen lassen, um Organspender zu werden?
    Die Willenserklärung zur Organspende setzt keine medizinische Untersuchung voraus. Diese wird im Todesfall durchgeführt.
  6. Erfährt der Spender, von wem das verpflanzte Organ ist?
    Um „wechselseitige Abhängigkeiten” zu vermeiden, wird dem Empfänger der Name des Spenders nicht mitgeteilt. Zu einem späteren Zeitpunkt kann jedoch den Angehörigen des Spenders mitgeteilt werden, in welcher Gegend der Empfänger lebt und ob die Transplantation erfolgreich war.
  7. Wie ist die Haltung der religiösen Konfessionen zum Thema?
    Die Organspende wird von den bedeutendsten religiösen Konfessionen westlichen Ursprungs befürwortet und als Akt der Nächstenliebe und Barmherzigkeit empfunden.
  8. Ist der Widerruf der Willenserklärung zur Organspende möglich?
    Der Entschluss zur Organspende kann jederzeit schriftlich rückgängig gemacht werden.
  9. Kann man bestimmen, wer die zu spendenden Organe bekommen soll?
    Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Die Organe werden den Patienten aufgrund der Dringlichkeit und der Kompatibilität mit dem Spender zugeteilt.
  10. An wen kann man sich wenden, um nähere Informationen zur Organspende zu erhalten?
    Interessierte Spender können sich an den Vertrauensarzt oder an die Vereinigung für die freiwillige Organ- und Gewebespende „AIDO” wenden.

Kontaktadressen der Trägerorganisationen - Nützliche Informationen