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Gesundheitsberufe

GLEICHWERTIGKEIT der Studientitel nach vorherigen Ausbildungsordnung an die akademischen Titel im Gesundheitsbereich

Mit DMP vom 26. Juli 2011 wurde das Abkommen der ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen Nr. 17/CSR vom 10. Februar 2011, das die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Studientitel nach vorherigen Ausbildungsordnung an die akademischen Titel im Gesundheitsbereich regelt, aufgenommen.

Mit Beschluss Nr. 1837 vom 28.11.2011 hat die Landesregierung die öffentliche Bekanntmachung für die Einreichung der Gesuche für die Anerkennung der Gleichwertigkeit genehmigt.

Ansuchen können ausschließlich diejenigen, die eine vom Land Südtirol ermächtigte Ausbildung besucht und abgeschlossen haben, die in Südtirol stattgefunden hat. Sie müssen den Titel bis zum 17. März 1999, erlangt haben und der diesbezügliche Ausbildungskurs muss innerhalb 31. Dezember 1995 begonnen haben.

 

Die Einreichetermine für die Gesuche sind verschieden festgelegt und zwar wie folgt auf Grund der Berufsgruppen:

  1. Vom 1. Jänner 2012 bis zum 1. März 2012 für die technischen Gesundheitsberufe
    GehörmesstechnikerIn, Biomedizinischer AnalytikerIn ,Medizinisch-technischer RadiologieassistentIn, TechnikerIn für Neurophysiopathologie, OrthopädietechnikerIn, TechnikerIn für Gehörprothesen, TechnikerIn für Physiopathologie, DentalhygienikerIn, ErnährungstherapeutIn
    BEKANNTMACHUNG
  2. Vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Juli 2012 für die Gesundheitsberufe im Bereich Rehabilitation:
    PodologeIn, PhysiotherapeutIn, LogopädeIn, OrthoptistIn, TherapeutIn der Neuro-und Psychomotirik des Entwicklungsalters, TechnikerIn der psychiatrischen Rehabilitation, ErgotherapeutIn.
    BEKANNTMACHUNG
  3. Vom 1. November 2012 bis zum 31. Dezember 2012 für die Gesundheitsberufe im Pflege-, Entbindungs- und Präventionsbereich:
    KrankenpflegerIn, Hebamme, pädiatrischer KrankenpflegerIn, TechnikerIn der Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeit, SanitätsassistentIn
    BEKANNTMACHUNG

 

FORMULARE

 

Für weitere Auskünfte:

Elena Kostner

Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals

Kanonikus-M.-Gamper-Straße 1- 39100 Bozen

Tel. 0471 41 81 40-48

Fax 0471 41 81 59

elena.kostner@provincia.bz.it