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Gesundheitsberufe
GLEICHWERTIGKEIT der Studientitel nach vorherigen Ausbildungsordnung an die akademischen Titel im Gesundheitsbereich
Mit DMP vom 26. Juli 2011 wurde das Abkommen der ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen Nr. 17/CSR vom 10. Februar 2011, das die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Studientitel nach vorherigen Ausbildungsordnung an die akademischen Titel im Gesundheitsbereich regelt, aufgenommen.
Mit Beschluss Nr. 1837 vom 28.11.2011 hat die Landesregierung die öffentliche Bekanntmachung für die Einreichung der Gesuche für die Anerkennung der Gleichwertigkeit genehmigt.
Ansuchen können ausschließlich diejenigen, die eine vom Land Südtirol ermächtigte Ausbildung besucht und abgeschlossen haben, die in Südtirol stattgefunden hat. Sie müssen den Titel bis zum 17. März 1999, erlangt haben und der diesbezügliche Ausbildungskurs muss innerhalb 31. Dezember 1995 begonnen haben.
Die Einreichetermine für die Gesuche sind verschieden festgelegt und zwar wie folgt auf Grund der Berufsgruppen:
- Vom 1. Jänner 2012 bis zum 1. März 2012 für die technischen Gesundheitsberufe
GehörmesstechnikerIn, Biomedizinischer AnalytikerIn ,Medizinisch-technischer RadiologieassistentIn, TechnikerIn für Neurophysiopathologie, OrthopädietechnikerIn, TechnikerIn für Gehörprothesen, TechnikerIn für Physiopathologie, DentalhygienikerIn, ErnährungstherapeutIn
BEKANNTMACHUNG - Vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Juli 2012 für die Gesundheitsberufe im Bereich Rehabilitation:
PodologeIn, PhysiotherapeutIn, LogopädeIn, OrthoptistIn, TherapeutIn der Neuro-und Psychomotirik des Entwicklungsalters, TechnikerIn der psychiatrischen Rehabilitation, ErgotherapeutIn.
BEKANNTMACHUNG - Vom 1. November 2012 bis zum 31. Dezember 2012 für die Gesundheitsberufe im Pflege-, Entbindungs- und Präventionsbereich:
KrankenpflegerIn, Hebamme, pädiatrischer KrankenpflegerIn, TechnikerIn der Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeit, SanitätsassistentIn
BEKANNTMACHUNG
FORMULARE
- GESUCHSFORMULAR
- ERSATZERKLÄRUNG DES NOTORIETÄTSAKTES für die Beglaubigung und Authentizität der Titel
- ERSATZERKLÄRUNG DES NOTORIETÄTSAKTES betreffend den Ausbildungskurs
- ERSATZERKLÄRUNG DES NOTORIETÄTSAKTES betreffend die Arbeitserfahrung als Angestellte/r
- ERSATZERKLÄRUNG DES NOTORIETÄTSAKTES betreffend die selbstständige Arbeitstätigkeit
Für weitere Auskünfte:
Elena Kostner
Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals
Kanonikus-M.-Gamper-Straße 1- 39100 Bozen
Tel. 0471 41 81 40-48
Fax 0471 41 81 59