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Studientitelanerkennung
Anerkennung von Berufsausbildungen im Gesundheitswesen für EU-Bürger/innen
- Das Anerkennungsverfahren durch das Gesundheitsministerium in Rom erfolgt für die abgeschlossenen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union auf Grund der Europäischen Gesetzgebung (allgemeine und sektorielle Richtlinien). Die erlangte Berufsbefähigung ist auf gesamtstaatlicher Ebene gültig. Das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals gibt Hilfestellung zur Ausfüllung der Formulare und zur Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, die dem Gesundheitsministerium zuzusenden sind.
- Im Sinne des D.P.R. 197/1980 (Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut) darf die Autonome Provinz Bozen Gleichwertigkeitserklärungen für Titel des nichtärztlichen Gesundheitsbereiches bei nachgewiesenem Bedarf auf Lendesebene erlassen. Die Gleichwertigkeitserklärung gilt nur innerhalb des Territoriums von Südtirol. Der Antrag wird an das Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals gestellt.
Anerkennung von Berufsausbildungen im Gesundheitswesen für nicht EU-Bürger/innen
Das Anerkennungsverfahren durch das Gesundheitsministerium in Rom erfolgt für alle reglementierten Berufsbilder im Gesundheitswesen. Das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals gibt Hilfestellung zur Ausfüllung der Formulare und zur Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, die dem Gesundheitsministerium zuzusenden sind.
Laut Dekret des Gesundheitsminsteriums vom 18.06.2002, übernimmt das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals die Auswertung und die Beurteilung der Gesuche für die Anerkennung der Studientitel für Krankenpfleger/-schwester und für med. techn. Radiologie-Assistenten, die in nicht-EU-Länder ausgestellt wurden. Diese Gesuche werden vom Amt an das Ministerium, das die Anerkennungsdekrete erläßt, weitergeleitet.
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