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Landeskommission für die klinische Neuordnung

Die Landeskommission für die Neuordnung und Entwicklung des Südtiroler Gesundheitsdienstes wurde mit Landesgesegtz vom 23. Juli 2007, Nr. 6, als fachliches und wissenschaftliches Beratungsorgan der Landesregierung für die Umsetzung der klinischen Neuordnung und die Förderung der klinischen Entwicklung im Gesundheitswesen der Autonomen Provinz Bozen eingesetzt.

Aufgaben der Kommission

Die Kommission erteilt obligatorische Gutachten über alle Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der klinischen Neuordnung und Entwicklung des Südtiroler Gesundheitsdienstes. Sie erteilt außerdem obligatorische Gutachten zu den klinischen Bereichen des Landesgesundheitsplanes mit besonderer Berücksichtigung der sozio-sanitären Integration.


Zusammensetzung der Kommission

Die Kommission besteht aus verschiedenen, im Gesundheitsbereich tätigen Experten. Es handelt sich also um ein technisch-wissenschaftliches Organ, welches aus Vertretern der Ärzte- und Zahnärztekammer, des Verbandes der diplomierten Krankenpfleger, Funktionären des Assessorates und der Gesundheitsbezirke, der Südtiroler Verbraucherzentrale und des Forums für die Rechte der Kranken, zusammengesetzt ist. Die Mitglieder der Kommission und deren Präsident werden von der Landesregierung ernannt und bleiben für fünf Jahre im Amt.

Präsident: Prim. Prof. Walter Pitscheider

Sekretär: Theo Ebner


Kontakt

Landeskommission für die klinische Neuordnung und Entwicklung des Südtiroler Gesundheitswesens

Kanonikus Michael Gamper Straße 1, 39100 Bozen, Tel. 0471 - 41 81 24, Fax. 0471 - 41 81 39

E-Mail: theo.ebner@provinz.bz.it