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Persönliche Daten Fragen und Antworten
  • Nummer: 78362
  • Letzte Aktualisierung: 10.3.2010
[Direkte Linie]
ist für die freiberufliche ausübung der "pranotherapie" eine bewilligung von seiten der sanitätseinheit erforderlich?
In Italien und auch in Südtirol wird Pranotherapie als Leistung des Gesundheitsdienstes nicht anerkannt, also kann der zuständige Gesundheitsbezirk keine Bewilligung austeilen.
  • Nummer: 79002
  • Letzte Aktualisierung: 10.3.2010
[Direkte Linie]
Können Sie mir bitte meine Frage um Rückerstattung der Kosten für zwei Zahnspangen für meinen 14 jährigen Sohne beantworten.

Für diese Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an den zuständigen Verwaltungsdienstes ihres Gesundheitssprengels (jenen, wo Sie ihren Wohnsitz haben), falls es sich um Vergütung für zahnprothetische Leistungen handelt. 

Falls Sie Rekurs gegen eine Entscheidung des Gesundheitsbezirkes eingereichen möchten, können Sie sich am Amt für Gesundheitssprengel wenden. Die Vorgangsweise für den Rekurs (Rekurs für nicht gewährte Rückvergütung für Leistungen im Bereich der indirekten fachärztlichen Betreuung) finden Sie auf der diesbezüglicher Seite im Service Portal https://www.egov.bz.it/service_detail_de.aspx?servid=1003625

  • Nummer: 75442
  • Letzte Aktualisierung: 10.3.2010
[Direkte Linie]
Gibt es eine Liste mit den jeweiligen Gemeindeaerzten im Bezirk Burgrafenamt?
Sie können die Liste der Hausärzte des Sprengelbezirkes Meran auf die Seite http://www.sb-meran.it/de/territorium/dienst_basismedizin_1029.htm finden.
  • Nummer: 3515
  • Letzte Aktualisierung: 16.5.2006
[ECM]
Wieviele Punkte müssen jährlich angereift werden?

   Jahr   

  Punkte 

Min/Max 

 2002

10

   5/ 20 

 2003

 20

 10/ 40

 2004

 30

 15/ 60

 2005

 30

 15/ 60

 2006

 30

 15/ 60

In jedem Jahr müssen mindestens 50% der vorgegebenen Punkte erreicht werden und es können nicht mehr als das Doppelte der vorgesehenen Punkte angerechnet werden.

Ab 2007 müssen 150 Punkte im Drei-Jahreszeitraum vorgewiesen werden.

 

 

  • Nummer: 2816
  • Letzte Aktualisierung: 31.8.2005
[ECM]
Wer ist von der Pflicht (vorübergehend) befreit?
Mitarbeiter der Gesundheitsdienste, die in Italien oder im Ausland Zusatzausbildungen des entsprechenden Berufsbildes absolvieren und zwar für die Dauer der Ausbildung, bezogen auf die einzelnen Jahre sowie jene die den Militärdienst ableisten. Mütter, im Sinne des Gesetzes vom 8.3.2000 Nr. 53 in geltender Fassung für die Dauer des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs - insofern dieser effektiv genutzt wird -(3 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis einschließlich 4 Monate nachher bzw. die erlaubten Verschiebungen). Wenn die genannten Zeiträume (Mutterschaft, Militärdienst, Ausbildung) sich über zwei Kalenderjare erstrecken, so gilt die Befreiung, nach Aussage der nationalen Kommission, für jenes Jahr, in welchem der größere Anteil anfällt. Die Befreiung für die Dauer des Elternurlaubes und Wartestandes wird in Kürze entschieden. Das gilt für alle Gesundheitsberufe.

Für folgende Berufsbilder gilt, aufgrund des Kollektivvertrages für den Bereich des Personals des Landesgesundheitsdienstes (mit Ausnahme des Personals des ärztlichen und tierärztlichen Bereichs sowie des leitenden sanitären, Verwaltungs-. Technischen und berufsbezogenen Bereiches), Art. 41, Abs. 5:
„Als Gründe für die Unterbrechung des obligatorischen Erwerbes von Bildungskredits gelten der Mutterschaftsurlaub und der Vaterschaftsurlaub, der Wartestand aus jeglichem Grund sowie die Freistellung aus Erziehungsgründen, inklusive die Wartestände aus Gewerkschaftsgründen. Die für den Erwerb von Bildungskredits notwendige Zeit beginnt mit der Wiederaufnahme des Dienstes seitens des Bediensteten wieder zu laufen."
  • Nummer: 3981
  • Letzte Aktualisierung: 1.7.2003
[ECM]
Gilt im Praktikantenstatus (tirocinante) auch die Sammelpflicht der ECM Punkte, oder erst ab Eintragung ins Berufsalbum? Ist das Sammeln von ECM Punkten eine national italienische Angelegenheit oder ist dieses für alle Bürger der europäischen Union Pflicht und werden diese ECM Punkte gegenseitig länderübergreifend anerkannt?
Die Sammelpflicht gilt erst ab Eintragung ins Berufsalbum. Zur Zeit ist diese Regelung eine italienische Angelegenheit, während im europäischen Ausland dies derzeit fakultativ und z.T. obligatorisch (wie seit kurzem in Deutschland) und nur für bestimmte Berufsgruppen (vorwiegend Ärzte) vorgesehen ist. Daher gibt es noch keine gegenseitige Anerkennung. Auch in anderen europäischen Staaten sind ähnliche Trends in Sicht. Die Landeskommission für die ständige Weiterbildung hat jedenfalls Kriterien für die Anerkennung von Bildungserfahrungen im Ausland erstellt, damit die Mitarbeiter/innen der Südtiroler Gesundheitsdienste auch dort Fortbildungen besuchen können und diese angerechnet werden.
  • Nummer: 4400
  • Letzte Aktualisierung: 1.7.2003
[ECM]
Ich arbeite zur Zeit als Verwaltungssachbearbeiterin bei der Provinz und bin seit September 2002 im Psychologenalbum eingetragen. Muß ich trotzdem Weiterbildungen besuchen und die vorgeschriebene Anzahl an Credits sammeln?
Ja.(auch wenn die rechtliche Frage noch umstritten ist, raten wir in jedem Fall, Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen und die Punkte zu sammeln)
  • Nummer: 4560
  • Letzte Aktualisierung: 1.7.2003
[ECM]
Mein Mann wird für die nächsten 4 Jahre nach Berlin in die italienische Botschaft versetzt. Ich muss ihn natürlich mit unseren 2 Kindern begleiten und dafür erhalte ich laut einem Staatsgesetz einen unbezahlten Wartestand. Frage: Muss ich trotzdem für die Dauer meiner Abwesenheit in Berlin die ECM Punkte sammeln?
Sie müssen die ECM Punkte trotzdem sammeln, können allerdings für Bildungserfahrungen, die Sie im Ausland erwerben, in Südtirol für diese Ansuchen. (siehe Punkt 26 "Wer macht was in Südtirol")
  • Nummer: 5920
  • Letzte Aktualisierung: 1.7.2003
[ECM]
Ich bin ehrenamtlicher Helfer des Weissen Kreuzes, hauptamtlich Angestellter im Krankenhaus (MTRA). Wir machen jedes Jahr auch beim Weissen Kreuz verschiedene Pflichtfortbildungen (ACLS, Traumamanagement, Kindernotfälle, Notfallpsychologie,..... ). Alle Kurse die mir in meiner beruflichen Karriere auch zugute kommen. Meine Frage: kann man nicht für Kredits für die o.g. Fortbildungen ansuchen? Vielleicht wäre es auch eine Honorierung und Unterstützung des Volontariats.
Die Fortbildungen des Weisses Kreuzes können mit Credits versehen werden, sofern das Weiße Kreuz dafür ansucht. In Ihrem Fall ist das Ansuchen an den Verband der Röntgentechniker von Seiten des Organisators der Veranstaltung zu schicken. In Zukunft wird vom Ministerium festgelegt werden, wieviel Prozent an fachlicher und anderer Weiterbildung als Credits gelten.
  • Nummer: 3516
  • Letzte Aktualisierung: 24.6.2003
[ECM]
Wer macht was in Südtirol?

a) Die Landeskommission für die ständige Weiterbildung: Sie erstellt die Kriterien, nach denen die Bildungserfahrungen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Südtiroler Gesundheitsdienstes erworben werden, bewertet werden.

b) Die Berufskammern und Berufsverbände: Diese bewerten, auf der Grundlage der Kriterien der Landeskommission, die Bildungserfahrungen, d.h. die Veranstaltungen, die in Südtirol stattfinden und an die Mitarbeiter/innen des Südtiroler Gesundheitsdienstes gerichtet sind, sowie die Bildungserfahrungen die diese Mitarbeiter/innen im Ausland erwerben.

Die Gesuche werden vollständig ausgefüllt von den Organisatoren der lokalen Veranstaltungen bei den zuständigen Kammern, Verbänden und/oder dem Landesamt eingereicht. Ausschlaggebend hierfür ist/sind die Zielgruppe(n).

Ausländische Bildungserfahrungen werden von den Mitarbeiter/innen den entsprechenden Kammern, Verbänden oder dem Landesamt zur Bewertung vorgelegt.

Folgende Kammern und Verbände haben sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen:

Ärzte- und Zahnärztekammer  (ordine.medici.bz@rolmail.net) www.ordinemedici.bz.it

 Sparkassestr. 15 - Bozen  0471-976619

 Psychologenkammer (ordi@ordinepsybz.it) www.ordinepsybz.it

C.-Battisti-Str. 1/A- Bozen  0471-261111 

 Apothekerkammer (ordinefarmacisti.bz@tin.it)

 Streitergasse 28 - Bozen 0471-974058 

 Tierärztekammer (info@tieraerztekammer.com)      www.ordine-veterinari.com

 Kaiserau 59 - Bozen 0471-631204 

 Verband der dipl. Krankenpfleger, Sanitätsassistenten und Kinderkrankenschwester (info@ipasvibz.it) www.ipasvibz.it

 Duca D´Aosta-Str. 64  0471-400984

 Verband der Hebammen (info@hebammen.bz.it)

 Duca D´Aosta-Str. 64  0471-280647

 Verband der Röntgentechniker (info@tsrmbz.it) www.tsrmbz.it

 Bohlerstr. 5 - Bozen  0471-512001

Die Bewertung erfolgt jeweils innerhalb 45 Tagen.

c) Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals des Landes: Das Amt übernimmt die Aufgabe des Organisationssekretariats für die Bewertung wie diese von den Berufskammern und –verbänden, für jene Berufsgruppen, die keine lokalen Vertretungen haben, wobei die Bewertung selbst von jeweiligen Fachkommissionen, die aus den entsprechenden Berufsgruppen zusammengesetzt ist, vorgenommen wird.

 

 

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