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Neue Richtlinien Landesgesetz vom 13/02/97 Nr. 4, Abschnitt V: Beratung und Weiterbildung
Die neue Richtlinien sind in Kraft getreten, gültig für Beitragsgesuche mit Einreichedatum ab 01/07/2016.
Achtung, neue Abwicklung: der Beitrag wird anhand des Angebotes vergeben und nicht mehr nach Einreichen der Rechnungslegung, wie bisher!
Alle Infos finden Sie hier
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