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INNOVATION - Erinnerung: Abrechnungsfrist am 31.12.2023

Hinsichtlich der vom schreibenden Amt genehmigten Projekte erinnern wir hiermit an die folgende Frist.

 

INNERHALB 31.12.2023: ABRECHNUNG AUSGABEN 2022

Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Ausgaben müssen innerhalb 31.12.2023 abgerechnet werden, auch wenn die Verschiebung der Tätigkeiten vom 2022 auf 2023 angefragt (und genehmigt) worden ist.

 

VERSAND MITTELS PEC

Die Rechnungslegungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege von der PEC-Adresse des Unternehmens (oder vom jeweiligen Ermächtigten) an die PEC-Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.it zu übermitteln. Sie können auf zwei Arten unterzeichnet werden: a) mit digitaler Unterschrift; b) händisch (in diesem Fall muss ein Ausweis des/der gesetzlichen Vertreters/in des Unternehmens eingescannt und beigelegt werden).

INN