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Landesgesetz 4/1997 "Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der Wirtschaft"

 

 

Zielsetzungen des Landesgesetzes 4/1997

Mit dem Landesgesetz 4/1997 fördert die Autonome Provinz Bozen die Entwicklung der Bereiche Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und Dienstleistungen, mit besonderem Augenmerk auf Innovation, Forschung und Entwicklung. Es sind verschiedene Formen von Fördermassnahmen vorgesehen (einmaliger Beitrag, Zinsbegünstigungen, Darlehen), welche sowohl die betrieblichen Investitionen als auch Entwicklungsmassnahmen der Unternehmen betreffen können. 

 

Gesetze und Anwendungskriterien

 

 

Finanzierungsbereiche

Im Rahmen der vom Landesgesetz 4/1997 vorgesehenen Fördermassnahmen, betreut die Abteilung 34 - Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften direkt folgende Abschnitte:

  • Abschnitt IV - Maßnahmen zur Förderung der Forschung und Entwicklung
  • Abschnitt V - Maßnahmen zur Förderung von Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung
  • Abschnitt VI - Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen

 

Formulare

Die Formulare für die Einreichung der Beitragsgesuche können Sie im entsprechenden Abschnitt der Internetseite finden oder direkt beim Amt  34.1 - Innovation, Forschung und Entwicklung beziehen.

 

Informationen

Für weitere Auskünfte:

Autonome Provinz Bozen - Amt 34.1 Innovation, Forschung und Entwicklung 
Raiffeisenstrasse 5
39100 Bozen
Tel. 0471/413710
e-mail: innovation@provinz.bz.it