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Gesetzgebung
Der institutionelle Rahmen für Innovation und Forschung in Südtirol ist durch das Landesgesetz 14/2006 "Forschung und Innovation" festgelegt.
Im Bereich der Förderung der Innovation ist das Landesamt für Innovation, Forschung und Entwicklung hauptsächlich mittels dem Landesgesetz 4/1997 "Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der Wirtschaft" tätig.
- Landesgesetz 4/1997 "Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der Wirtschaft"
- Kriterien Landesgesetz 4/1997 Version 2011
- Richtlinien zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Qualitätsysteme - Abschnitt IV - Version Februar 2011
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Abschnitt "Beiträge".
Im Bereich der Förderung der Wirtschaft und der Produktivität in den Bereichen : Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Innovation und Genossenschaften ist es mittels dem Landesgesetz 79/73 "Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität" tätig.
Anspruch auf Beiträge haben Institute, Körperschaften, Verbände und deren Genossenschaften sowie Organisationen, die in den jeweiligen Wirtschaftsektoren tätig sind. Die Initiativen müssen sich an externe Benutzer richten und Dürfen nicht die Struktur des Antragstellers betreffen.
- Landesgesetz 79/73 "Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität"
- Kriterien LG 79/73
Das Amt 34. 1 Innovation, Forschung und Entwicklung hat folgende institutionelle Zuständigkeiten:
- Erstellung von Programmierungsrichtlinien für die Wirtschaftsinnovation, die -forschung und die -entwicklung
- Förderung der Wirtschaftsentwicklung, der Produktivität und der Innovation
- Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus dem Bereich der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, der Beschaffung von Patenten, Know-how und betrieblichen Fertigungstechnologien zur qualitativen Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie Prämien für die Spezialisierung und Fortbildung von Studenten und Akademikern
- Implementierung und Entwicklung von cluster und Förderung der Technologien der Informatik
- Förderung von Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung
- Förderung des Frauenunternehmertums und der Bildung von neuen Unternehmen
- Förderung von Instituten, Verbänden und Organisationen ohne Gewinnabsicht, welche im Wirtschaftsbereich tätig sind.