Gesetzgebung

Südtirol hat dank der Autonomie im Kulturbereich primäre Gesetzgebungsbefugnis. Für die Museen des Landes bedeutet dies, dass ein eigenes Gesetz ihre Tätigkeiten regelt und dass sich eine eigene Fachabteilung um sämtliche museale Angelegenheiten kümmert.

Die geltenden Bestimmungen sind:

Landesgesetz vom 16. Juni 2017, Nr. 6, “Landesgesetz über die Museen und Sammlungen“

Richtlinien zur Förderung von Museen und Sammlungen: Beschluss der Landesregierung vom 06. Februar 2018, Nr. 122

Aktualisierung des Stundensatzes für die erbrachten freiwilligen Leistungen im Wirkungsbereich der Förderung für Museen und Sammlungen: Beschluss der Landesregierung vom 14. September 2021, Nr. 785