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Förderung forstlicher Maschinen: Ansuchen ab 25. Februar einreichen

Ab dem 25. Februar können Waldeigentümer und Holzschlägerungsunternehmen wieder um eine Förderung für den Ankauf von forstlichen Maschinen ansuchen.

Eine effizientere und nachhaltigere Holzernte und Erstverarbeitung des Holzes - im Bild ein Laufwagen - wird durch eine Maßnahme des EU-Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum gefördert. Foto: LPA/Amt für Bergwirtschaft

Durch den Einsatz moderner Maschinen erhöht sich die Arbeitssicherheit, und auch die boden- und ressourcenschonenderen Produktionsverfahren für das Waldökosystem nehmen zu. Daher fördert das Land Südtirol den Ankauf forstlicher Maschinen. Diese Förderung ist Bestandteil des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014/20.

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