Förderung der Almwirtschaft

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 443 vom 23.05.2023 regelt die Kriterien für die Gewährung von Beihilfen im Bereich Almwirtschaft

 

Die Unterlagen für die Gesuchsstellung finden Sie in den Diensten der Landesverwaltung.

 

Wofür kann angesucht werden

  • Neubau und Sanierung von Almgebäuden (Almhütte und Stall)
  • Neubau und Sanierung der Wasserversorgung
  • Weideverbesserungen
  • Neubau und Sanierung von Almwegen (Alternative Seilbahn)

Einreichetermin: vom 1. April bis zum 30. September jeden Jahres

 

Das Vorhaben kann mit 50% (Private) bis maximal 70% (Körperschaften) der anerkannten Kosten gefördert werden.

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Für weitere Informationen stehen die Techniker des Amtes für Bergwirtschaft zur Verfügung.

Amt für Bergwirtschaft
Brennerstraße 6
39100 Bozen
Tel: 0471/415360
bergwirtschaft@provinz.bz.it