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Die Landesregierung 2008 - 2013

Die klassische Gewaltenteilungslehre geht von drei Gewalten aus: der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Während die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt in Südtirol – zumindest was die Landesgesetze betrifft – vom Landtag ausgeübt wird und für die Judikative Gerichte und Staatsanwaltschaft zuständig sind, liegt die Exekutive, also die Vollzugs- und Verwaltungsfunktion in der Hand der Landesregierung. Weniger technisch ausgedrückt heißt dies, dass die Südtiroler Landesregierung – sie besteht aus dem Landeshauptmann, zwei Stellvertretern und derzeit acht Landesräten – den Verwaltungsapparat „Land“ leitet und die vom Landtag verabschiedeten Gesetze in die Praxis umsetzt. Die dafür notwendigen Beschlüsse fasst die Landesregierung im Rahmen einer wöchentlichen Sitzung, und zwar jeweils montags am Vormittag. Damit die Bürger auch darüber informiert werden, worüber diskutiert und was beschlossen wurde, gibt’s die bereits traditionelle Montagspressekonferenz des Landeshauptmanns.
Alle Informationen dazu finden sich unter www.provinz.bz.it/lpa.