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| Was ist
Landschaftsplanung? |
| Ziel der Landschaftsplanung
ist die Sicherung, Gestaltung, Wiederherstellung und Pflege
der besiedelten und nicht besiedelten Landschaft, der
Natur- und der Kulturlandschaft. Zu diesem Zweck werden
langfristige und konkrete Pläne und Maßnahmen
zur Entwicklung, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung
der Natur- und Kulturlandschaft erarbeitet. In landesweiten
und lokalen Leitbildern, Fachbeiträgen und Fachkonzepten
werden die Erfordernisse und Ziele des Naturschutzes und
der Landschaftspflege als Entscheidungsgrundlagen für
weitere Pläne und Entscheidungsträger formuliert.
Dabei wird auch die Gefährdung und Beeinträchtigung
von Natur und Landschaft aufgezeigt. |
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Landschaftsplanung auf allen Ebenen!
- Das Landschaftsleitbild Südtirol als Grundlage einer
nachhaltigen Entwicklung
- Das Landschaftsinventar als Grundlagenforschung
- Der gegenwärtige Landschaftsplan der Gemeinde und
der Landschaftsschutzgebiete als Schutzpläne für
bestehende Werte
- Der Landschaftsplan der Zukunft: ökologisch orientierte
Entwicklungsplanung für die Gemeinde
- Der Grünordnungsplan: für mehr Grün in
Städten und Dörfern
- Die Kulturlandschaftsprogramme als Förderungsprogramme
- Die landschaftsökologischen Gutachten
- Die landschaftsökologischen Projektüberprüfungen
und die landschaftspflegerischen Begleitpläne
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| Das
Landschaftsleitbild Südtirol als Grundlage einer nachhaltigen
Entwicklung |
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Das "Landschaftsleitbild
Südtirol" legt Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsstrategien
fest, um die Identität der Südtiroler Landschaft
als Natur-, Lebens- und Wirtschaftsraum langfristig zu
sichern. Das Leitbild geht davon aus, dass Natur- und
Landschaftsschutz vorrangig über die Nutzer der Landschaft
- wie beispielsweise Bauern und Waldbesitzer - umgesetzt
werden soll. Unsere einzigartige Kulturlandschaft ist
schließlich der traditionellen, naturschonenden
Arbeit von Generationen von Bauern zu verdanken. Die Rolle
der Land- und Forstwirtschaft umfasst aber weit mehr als
nur die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden
Rohstoffen. Eine gesunde Bodennutzung und eine attraktive
Landschaft mit einer hohen Biodiversität bietet den
Menschen eine hohe Lebensqualität und wird im Vergleich
zu einer einseitigen Ausrichtung auf die ökologisch
problematische Produktsteigerung von immer größerer
Bedeutung. |
Für das Tourismusland Südtirol ist die Landschaft
- ihr Erholungs- und Erlebniswert - auch für den wirtschaftlichen
Erfolg entscheidend. Aber auch für uns Einheimische stellt
Natur und Landschaft nicht nur eine Kulisse dar, sondern vermittelt
den Begriff "Heimat". Um eine nachhaltige Entwicklung
unserer Kulturlandschaft zu gewährleisten, ist die partnerschaftliche
Zusammenarbeit aller - vom Bauer bis hin zum Tourismustreibenden
- notwendig.
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| Das
Landschaftsinventar als Grundlagenforschung |
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Ein derartiges Inventar erfasst die Landschaft in größeren
und kleineren Einheiten. Einerseits werden die Spitzenlebensräume
wie die Moore und Trockenrasen aufgelistet, andererseits
aber auch Hecken, Einzelbäume und andere kleine
Objekte. Auch Elemente der Kulturlandschaft, wie typische
Haus- und Hofformen, Holzzäune und Kapellen können
darin erfasst werden. Diese Bestandsaufnahme bildet
eine Grundlage für die Erstellung von Plänen
und Konzepten wie beispielsweise die Bauleitpläne,
Landschaftsleitpläne und Kulturlandschaftsprogramme,
sie dienen aber auch als Hilfsmittel zur landschaftsökologischen
Bewertung von Eingriffen und Projekten.
Landschaftsinventare besitzen bereits die Gemeinden
Lana, Welschnofen, Gargazon, Meran und Natz/Schabs (teilweise),
dazu gibt es als partielle Kartierungen:
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Die Kartierung der Wiesen in den 7 Naturparken,
die Kartierung von Kleinstrukturen in Eppan,
die Moorkartierung Villanderer Alm und die Heckenkartierung
Pfalzen.
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| Der
derzeitige Landschaftsplan:Schutz für bestehende Werte
- Unterschutzstellungsverfahren |
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Ziel des Landschaftsplanes in seiner heutigen Konzeption
ist es, hochwertige Landschaftsausschnitte oder -objekte
zu erfassen, bewerten und unter Schutz zu stellen. Die
Bestimmungen der landschaftlichen Unterschutzstellungen
sind dann in den Bauleitplan der Gemeinde zu übertragen.
Der Landschaftsschutzplan kann als "Erfolgsprodukt"
Südtirols bezeichnet werden, da kein Land oder
Region im In- und Ausland ein fast flächendeckendes
Schutzgebietssystem sein eigen nennen kann. Unabhängig
von einer eventuellen Unterschutzstellung ist aber unser
Land nicht völlig "schutzlos".
Allgemeiner Schutz der Landschaft
Das Landschaftsschutz-Gesetz listet bereits jene Arten
von Eingriffen und Projekten auf, für die eine
Landschaftsschutz-Ermächtigung durch die Gemeinde
oder Landesbehörde eingeholt werden muss. Zudem
sind bestimmte Bereiche, wie Uferstreifen der Gewässer,
Wälder, Höhenlagen über 1.600 Metern
Seehöhe durch das Gesetz geschützt. Für
all jene Fälle, wo dieser wichtige Kontrollmechanismus
der Landschaftsschutz-Ermächtigung fehlt, kommt
der Landschaftsschutzplan zum Zug.
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Spezifische
Unterschutzstellungen
Spezielle Erscheinungen der Natur, Spitzenlebensräume
und alle anderen für die Belange von Natur und
Landschaft wichtigen Gebiete sind - wenn erforderlich
- durch spezifische Regelungen in Bezug auf deren Nutzung
oder Zugang geregelt. Bei dieser Regelung werden die
örtlichen landschaftsökologischen Eigenarten
und Erfordernisse berücksichtigt. Auf der Basis
der vom Gesetz vorgesehenen Schutzkategorien werden
dabei die Schutzgebiete ausgewiesen.
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Landschaftsschutzgebiete wie beispielsweise Bannzonen
oder besonders schutzwürdige Landschaften - sind Kulturlandschaften,
die wegen ihrer landschaftlichen Schönheit und Eigenart
oder wegen ihrer Bedeutung für eine typische Siedlungsstruktur
als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Landschaftsschutzgebiete
werden auch als Schutz vor Zersiedelung oder als Umgebungsschutz
ausgewiesen. Verboten sind in diesen Gebieten in der Regel
die Verwirklichung von Hochbauten und Schotterverarbeitungsanlagen
sowie die Anbringung von Freileitungen.
Garten- und Parkanlagen sind wertvolle Grünbereiche,
vor allem im städtischen Bereich oder in Nähe von
Schlössern und Ansitzen. Verboten sind hier in der Regel
alle Maßnahmen, die den Park gefährden könnten.
Archäologische Schutzgebiete sind vorgeschichtliche
Siedlungsstätten, die die Geschichte unseres Landes dokumentieren.
Tätigkeiten werden an diesen Fundstellen nicht eingeschränkt,
aber bei tiefgreifenden Veränderungen der Beschaffenheit
des Areals ist die Abteilung für Denkmalpflege zu verständigen.
Dazu kommen noch die anderswo besprochenen Biotope,
Naturdenkmäler und die Naturparke.
Von Fall zu Fall sind auch allgemeine Bestimmungen für
charakteristische Landschaftselemente (Hecken, Trockenmauern,
Pflasterwege, Waale, Kastanien-, Nuss- und Streuobstbäume
u.ä.) oder Verkehrsregelungen vorgesehen.
Die Entfernung dieser wichtigen Landschaftselemente ist möglichst
zu vermeiden. Auch wenn nicht prinzipiell untersagt, ist sie
jedoch an die Einholung einer Landschaftsschutz-Ermächtigung
und an die Erfüllung von Ersatzmaßnahmen gebunden.
All diese Schutzinhalte sind auch durch Ausweisung in den
Landschaftsplänen der Landschaftsschutzgebiete möglich,
aber sie gehen darüber hinaus. Entstanden in den Siebziger
Jahren als Schutz- und Abwehrpläne vor touristischen
Fehlentwicklungen in ökologisch besonders sensiblen Gebieten
(z.B. Seiser Alm, Montiggler Wald u.a.), entwickeln sich diese
Pläne nunmehr mehr und mehr zu echten Managementplänen,
die neben der Schutz- auch die Entwicklungsplanung übernehmen.
Ihre Ansprechpartner in der Landschaftsplanung:
Dr.
Georg Praxmarer: Vinschgau, Burggrafenamt, Überetsch,
Tschögglberg, Unterland West
Dr.
Konrad Stockner: Unterland Ost, Sarntal, Eisacktal, Wipptal,
Pustertal, Ladinien
Verfahren zur landschaftlichen
Unterschutzstellung
Das Verfahren zur Unterschutzstellung für die Landschaftspläne
der Gemeinden und für jene der Landschaftsschutzgebiete
ist dasselbe. Es sieht folgende Schritte vor:
- Vorschlag der Ersten Landschaftsschutzkommission;
- Mitsprache auf Gemeindeebene;
- Beschlussfassung durch die Landesregierung;
- Öffentliche Einsichtnahme.
Vorschlag der Ersten Landschaftsschutzkommission: Der Landschaftsplan
wird normalerweise vom Amt für Landschaftsökologie
in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und interessierten
örtlichen Verbänden erarbeitet. Die Gemeinden, Schutzverbände
und Verkehrsvereine können aber auch direkt Anträge
an die Kommission richten. Bei der Begutachtung in der Ersten
Landschaftsschutzkommission stimmen immer auch die jeweiligen
Gemeinden und Bezirksgemeinschaften mit.
Mitsprache auf Gemeindeebene: Der Vorschlag des Landschaftsplanes
der Kommission liegt anschließend 30 Tage im Rathaus
zur Einsicht auf, wobei jedermann dazu Stellungnahmen einreichen
kann. Der Planverfasser steht dabei für allfällige
Rückfragen oder Informationsveranstaltungen zur Verfügung.
Anschließend gibt der Gemeinderat sein Gutachten darüber
ab.
Beschlussfassung durch die Landesregierung: In Abwägung
der vorliegenden Vorschläge, Stellungnahmen und Gutachten
beschließt die Landesregierung den Landschaftsplan,
der in der Folge als Dekret des Landeshauptmanns durch Veröffentlichung
im Amtsblatt in Kraft tritt.
Öffentliche Einsichtnahme: Die Elemente des Landschaftsplanes
- Pläne, Bestimmungen und der erläuternde Bericht
können von allen Interessierten bei der Gemeinde oder
beim Amt für Landschaftsplanung eingesehen und gegebenenfalls
kopiert werden.
Stand
der Landschaftsplanung in Südtirol
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| Der
Landschaftsplan der Zukunft: ökologisch orientierte Entwicklungsplanung
für die Gemeinde |
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Der derzeit bestehende und eben beschriebene Landschaftsplan
soll ausgebaut werden: er besitzt danach nicht mehr
nur reinen Schutzcharakter, sondern er wird zum Vorsorgeinstrument
der Gemeinden, indem eine ökologisch orientierte
Entwicklungsplanung erstellt wird. Die örtlichen
Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung
der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
sind dabei festzulegen und müssen bei der Bauleitplanung
berücksichtigt werden. Die Grundlagen dafür
sind eine grobe Erhebung, Analyse und Bewertung des
Zustandes von Natur und Landschaft und deren anzustrebende
Entwicklung und Schutz. Wie gesagt, der Plan ist noch
nicht verpflichtend, aber der Entwurf des Landschaftsleitbild
Südtirol sieht den "ausgebauten" Landschaftsplan
vor.
Einige Gemeinden haben schon Interesse gezeigt und
haben sich als Pilotgemeinden bereits solche Landschaftspläne
der neuen Generation erstellen lassen, so z.B. Meran,
Lana, und Welschnofen.
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| Grünordnungsplan:
für mehr Grün in Städten und Dörfern |
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Der so genannte Grünordnungsplan
kommt auf der Planungsebene für Siedlungsbereiche
als Teil von Durchführungs- und Wiedergewinnungsplänen
in Betracht. Sie beinhalten alle erforderlichen Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen unversiegelter
Flächen (Grünbestand, Bodenentsiegelung, Regenwassernutzung).
Wesentlicher Bestandteil der Grünordnungpläne
sind auch Aspekte der Freiraumplanung, wie Wohnqualität,
Geh- und Radwege, Spiel- und Erholungsflächen sowie
Verkehrsberuhigung. |
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| Die
Kulturlandschaftsprogramme als Förderungsprogramme |
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Durch Kulturlandschaftsprogramme
werden Maßnahmen für die Pflege und Entwicklung
von Kulturlandschaften vorgeschlagen, wie beispielsweise
für Hecken- oder Mittelgebirgslandschaften oder Almen.
Sie können aber auch Maßnahmen zur landschaftsökologischen
Aufwertung von intensivem Grünland oder Obstkulturen
enthalten. Kulturlandschaftsprogramme sollen in Zusammenarbeit
mit den betroffenen Verbänden erstellt werden. |
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| Die
landschaftsökologischen Gutachten: Garanten für "gute"
Planungen |
Die Landschaftsplanung tritt nicht nur als Fachplanung auf,
sondern auch als "Querschnittsplanung", d.h. als Hilfestellung
mittels Begutachtungen für andere Planungen wie beispielsweise
der Raumplanung. Dazu werden im zuständigen Landesamt jährlich
rund 300 Vorgutachten und Gutachten zu Bauleitplanänderungen,
UVP, und zu anderen Plänen und Programmen abgegeben. Die
Früchte dieser Arbeit sind zwar oft nicht sofort sichtbar
und damit nicht leicht einsichtig, in größeren Zeiteinheiten
betrachtet, zeigen sie aber ihre Wirkung.
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| Die
landschaftsökologische Projektüberprüfungen und
die landschaftspflegerischen Begleitpläne: für unsere
Projekte das Beste |
| Der landschaftspflegerische
Begleitplan garantiert eine frühzeitige, aktive Einbindung
der Landschaftsschutzbehörde bzw. eine rechtzeitige
Berücksichtigung ökologischer Standpunkte bei
Eingriffen in die Landschaft. Für technische Bauvorhaben
ab einer bestimmten Größe oder in sensiblen
Räumen (z.B. Schutzgebiete, freie Landschaft) legt
er Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen fest. Für
die kleineren Projekte garantieren weiterhin die Landschaftsschutz-Ermächtigung
mit den eventuell auszusprechenden Auflagen der Landschaftsschutzbehörde,
ob Bürgermeister oder Landesbehörde, den gewohnt
hohen Standart an Landschafts- und Naturverträglichkeit. |
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