Amt für Landschaftsökologie
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Was ist Landschaftsplanung?
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Landschaftsökologische Projektüberprüfungen und landschaftspfegerische Begleitpläne
Weinreben am Hang
Was ist Landschaftsplanung?

Ziel der Landschaftsplanung ist die Sicherung, Gestaltung, Wiederherstellung und Pflege der besiedelten und nicht besiedelten Landschaft, der Natur- und der Kulturlandschaft. Zu diesem Zweck werden langfristige und konkrete Pläne und Maßnahmen zur Entwicklung, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Natur- und Kulturlandschaft erarbeitet. In landesweiten und lokalen Leitbildern, Fachbeiträgen und Fachkonzepten werden die Erfordernisse und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Entscheidungsgrundlagen für weitere Pläne und Entscheidungsträger formuliert. Dabei wird auch die Gefährdung und Beeinträchtigung von Natur und Landschaft aufgezeigt. Grünlandschaft im Herbst

Landschaftsplanung auf allen Ebenen!

  • Das Landschaftsleitbild Südtirol als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung
  • Das Landschaftsinventar als Grundlagenforschung
  • Der gegenwärtige Landschaftsplan der Gemeinde und der Landschaftsschutzgebiete als Schutzpläne für bestehende Werte
  • Der Landschaftsplan der Zukunft: ökologisch orientierte Entwicklungsplanung für die Gemeinde
  • Der Grünordnungsplan: für mehr Grün in Städten und Dörfern
  • Die Kulturlandschaftsprogramme als Förderungsprogramme
  • Die landschaftsökologischen Gutachten
  • Die landschaftsökologischen Projektüberprüfungen und die landschaftspflegerischen Begleitpläne

Das Landschaftsleitbild Südtirol als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung

Broschüre Landschaftleitbild Das "Landschaftsleitbild Südtirol" legt Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsstrategien fest, um die Identität der Südtiroler Landschaft als Natur-, Lebens- und Wirtschaftsraum langfristig zu sichern. Das Leitbild geht davon aus, dass Natur- und Landschaftsschutz vorrangig über die Nutzer der Landschaft - wie beispielsweise Bauern und Waldbesitzer - umgesetzt werden soll. Unsere einzigartige Kulturlandschaft ist schließlich der traditionellen, naturschonenden Arbeit von Generationen von Bauern zu verdanken. Die Rolle der Land- und Forstwirtschaft umfasst aber weit mehr als nur die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen. Eine gesunde Bodennutzung und eine attraktive Landschaft mit einer hohen Biodiversität bietet den Menschen eine hohe Lebensqualität und wird im Vergleich zu einer einseitigen Ausrichtung auf die ökologisch problematische Produktsteigerung von immer größerer Bedeutung.

Für das Tourismusland Südtirol ist die Landschaft - ihr Erholungs- und Erlebniswert - auch für den wirtschaftlichen Erfolg entscheidend. Aber auch für uns Einheimische stellt Natur und Landschaft nicht nur eine Kulisse dar, sondern vermittelt den Begriff "Heimat". Um eine nachhaltige Entwicklung unserer Kulturlandschaft zu gewährleisten, ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller - vom Bauer bis hin zum Tourismustreibenden - notwendig.


Das Landschaftsinventar als Grundlagenforschung

Landschaftsinventar

Ein derartiges Inventar erfasst die Landschaft in größeren und kleineren Einheiten. Einerseits werden die Spitzenlebensräume wie die Moore und Trockenrasen aufgelistet, andererseits aber auch Hecken, Einzelbäume und andere kleine Objekte. Auch Elemente der Kulturlandschaft, wie typische Haus- und Hofformen, Holzzäune und Kapellen können darin erfasst werden. Diese Bestandsaufnahme bildet eine Grundlage für die Erstellung von Plänen und Konzepten wie beispielsweise die Bauleitpläne, Landschaftsleitpläne und Kulturlandschaftsprogramme, sie dienen aber auch als Hilfsmittel zur landschaftsökologischen Bewertung von Eingriffen und Projekten.

Landschaftsinventare besitzen bereits die Gemeinden Lana, Welschnofen, Gargazon, Meran und Natz/Schabs (teilweise), dazu gibt es als partielle Kartierungen:

Die Kartierung der Wiesen in den 7 Naturparken,
die Kartierung von Kleinstrukturen in Eppan,
die Moorkartierung Villanderer Alm und die Heckenkartierung Pfalzen.


Der derzeitige Landschaftsplan:Schutz für bestehende Werte - Unterschutzstellungsverfahren

Ziel des Landschaftsplanes in seiner heutigen Konzeption ist es, hochwertige Landschaftsausschnitte oder -objekte zu erfassen, bewerten und unter Schutz zu stellen. Die Bestimmungen der landschaftlichen Unterschutzstellungen sind dann in den Bauleitplan der Gemeinde zu übertragen. Der Landschaftsschutzplan kann als "Erfolgsprodukt" Südtirols bezeichnet werden, da kein Land oder Region im In- und Ausland ein fast flächendeckendes Schutzgebietssystem sein eigen nennen kann. Unabhängig von einer eventuellen Unterschutzstellung ist aber unser Land nicht völlig "schutzlos".

Allgemeiner Schutz der Landschaft

Das Landschaftsschutz-Gesetz listet bereits jene Arten von Eingriffen und Projekten auf, für die eine Landschaftsschutz-Ermächtigung durch die Gemeinde oder Landesbehörde eingeholt werden muss. Zudem sind bestimmte Bereiche, wie Uferstreifen der Gewässer, Wälder, Höhenlagen über 1.600 Metern Seehöhe durch das Gesetz geschützt. Für all jene Fälle, wo dieser wichtige Kontrollmechanismus der Landschaftsschutz-Ermächtigung fehlt, kommt der Landschaftsschutzplan zum Zug.

Landschaftsausschnitt

Landschaftsplanung

Spezifische Unterschutzstellungen

Spezielle Erscheinungen der Natur, Spitzenlebensräume und alle anderen für die Belange von Natur und Landschaft wichtigen Gebiete sind - wenn erforderlich - durch spezifische Regelungen in Bezug auf deren Nutzung oder Zugang geregelt. Bei dieser Regelung werden die örtlichen landschaftsökologischen Eigenarten und Erfordernisse berücksichtigt. Auf der Basis der vom Gesetz vorgesehenen Schutzkategorien werden dabei die Schutzgebiete ausgewiesen.


Landschaftsschutzgebiete wie beispielsweise Bannzonen oder besonders schutzwürdige Landschaften - sind Kulturlandschaften, die wegen ihrer landschaftlichen Schönheit und Eigenart oder wegen ihrer Bedeutung für eine typische Siedlungsstruktur als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Landschaftsschutzgebiete werden auch als Schutz vor Zersiedelung oder als Umgebungsschutz ausgewiesen. Verboten sind in diesen Gebieten in der Regel die Verwirklichung von Hochbauten und Schotterverarbeitungsanlagen sowie die Anbringung von Freileitungen.

Garten- und Parkanlagen sind wertvolle Grünbereiche, vor allem im städtischen Bereich oder in Nähe von Schlössern und Ansitzen. Verboten sind hier in der Regel alle Maßnahmen, die den Park gefährden könnten.

Archäologische Schutzgebiete sind vorgeschichtliche Siedlungsstätten, die die Geschichte unseres Landes dokumentieren. Tätigkeiten werden an diesen Fundstellen nicht eingeschränkt, aber bei tiefgreifenden Veränderungen der Beschaffenheit des Areals ist die Abteilung für Denkmalpflege zu verständigen.

Dazu kommen noch die anderswo besprochenen Biotope, Naturdenkmäler und die Naturparke.

Von Fall zu Fall sind auch allgemeine Bestimmungen für charakteristische Landschaftselemente (Hecken, Trockenmauern, Pflasterwege, Waale, Kastanien-, Nuss- und Streuobstbäume u.ä.) oder Verkehrsregelungen vorgesehen.
Die Entfernung dieser wichtigen Landschaftselemente ist möglichst zu vermeiden. Auch wenn nicht prinzipiell untersagt, ist sie jedoch an die Einholung einer Landschaftsschutz-Ermächtigung und an die Erfüllung von Ersatzmaßnahmen gebunden.

All diese Schutzinhalte sind auch durch Ausweisung in den Landschaftsplänen der Landschaftsschutzgebiete möglich, aber sie gehen darüber hinaus. Entstanden in den Siebziger Jahren als Schutz- und Abwehrpläne vor touristischen Fehlentwicklungen in ökologisch besonders sensiblen Gebieten (z.B. Seiser Alm, Montiggler Wald u.a.), entwickeln sich diese Pläne nunmehr mehr und mehr zu echten Managementplänen, die neben der Schutz- auch die Entwicklungsplanung übernehmen.

Ihre Ansprechpartner in der Landschaftsplanung:
Dr. Georg Praxmarer: Vinschgau, Burggrafenamt, Überetsch, Tschögglberg, Unterland West
Dr. Konrad Stockner: Unterland Ost, Sarntal, Eisacktal, Wipptal, Pustertal, Ladinien

Verfahren zur landschaftlichen Unterschutzstellung

Das Verfahren zur Unterschutzstellung für die Landschaftspläne der Gemeinden und für jene der Landschaftsschutzgebiete ist dasselbe. Es sieht folgende Schritte vor:

  • Vorschlag der Ersten Landschaftsschutzkommission;
  • Mitsprache auf Gemeindeebene;
  • Beschlussfassung durch die Landesregierung;
  • Öffentliche Einsichtnahme.

Vorschlag der Ersten Landschaftsschutzkommission: Der Landschaftsplan wird normalerweise vom Amt für Landschaftsökologie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und interessierten örtlichen Verbänden erarbeitet. Die Gemeinden, Schutzverbände und Verkehrsvereine können aber auch direkt Anträge an die Kommission richten. Bei der Begutachtung in der Ersten Landschaftsschutzkommission stimmen immer auch die jeweiligen Gemeinden und Bezirksgemeinschaften mit.

Mitsprache auf Gemeindeebene: Der Vorschlag des Landschaftsplanes der Kommission liegt anschließend 30 Tage im Rathaus zur Einsicht auf, wobei jedermann dazu Stellungnahmen einreichen kann. Der Planverfasser steht dabei für allfällige Rückfragen oder Informationsveranstaltungen zur Verfügung. Anschließend gibt der Gemeinderat sein Gutachten darüber ab.

Beschlussfassung durch die Landesregierung: In Abwägung der vorliegenden Vorschläge, Stellungnahmen und Gutachten beschließt die Landesregierung den Landschaftsplan, der in der Folge als Dekret des Landeshauptmanns durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.

Öffentliche Einsichtnahme: Die Elemente des Landschaftsplanes - Pläne, Bestimmungen und der erläuternde Bericht können von allen Interessierten bei der Gemeinde oder beim Amt für Landschaftsplanung eingesehen und gegebenenfalls kopiert werden.

  Stand der Landschaftsplanung in Südtirol


Der Landschaftsplan der Zukunft: ökologisch orientierte Entwicklungsplanung für die Gemeinde

Der derzeit bestehende und eben beschriebene Landschaftsplan soll ausgebaut werden: er besitzt danach nicht mehr nur reinen Schutzcharakter, sondern er wird zum Vorsorgeinstrument der Gemeinden, indem eine ökologisch orientierte Entwicklungsplanung erstellt wird. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dabei festzulegen und müssen bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Die Grundlagen dafür sind eine grobe Erhebung, Analyse und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft und deren anzustrebende Entwicklung und Schutz. Wie gesagt, der Plan ist noch nicht verpflichtend, aber der Entwurf des Landschaftsleitbild Südtirol sieht den "ausgebauten" Landschaftsplan vor.

Einige Gemeinden haben schon Interesse gezeigt und haben sich als Pilotgemeinden bereits solche Landschaftspläne der neuen Generation erstellen lassen, so z.B. Meran, Lana, und Welschnofen.

Entwicklungsplanung


Grünordnungsplan: für mehr Grün in Städten und Dörfern

Grünordnungsplan Der so genannte Grünordnungsplan kommt auf der Planungsebene für Siedlungsbereiche als Teil von Durchführungs- und Wiedergewinnungsplänen in Betracht. Sie beinhalten alle erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen unversiegelter Flächen (Grünbestand, Bodenentsiegelung, Regenwassernutzung). Wesentlicher Bestandteil der Grünordnungpläne sind auch Aspekte der Freiraumplanung, wie Wohnqualität, Geh- und Radwege, Spiel- und Erholungsflächen sowie Verkehrsberuhigung.


Die Kulturlandschaftsprogramme als Förderungsprogramme

Kulturlandschaftsprogramm Durch Kulturlandschaftsprogramme werden Maßnahmen für die Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften vorgeschlagen, wie beispielsweise für Hecken- oder Mittelgebirgslandschaften oder Almen. Sie können aber auch Maßnahmen zur landschaftsökologischen Aufwertung von intensivem Grünland oder Obstkulturen enthalten. Kulturlandschaftsprogramme sollen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden erstellt werden.


Die landschaftsökologischen Gutachten: Garanten für "gute" Planungen

Die Landschaftsplanung tritt nicht nur als Fachplanung auf, sondern auch als "Querschnittsplanung", d.h. als Hilfestellung mittels Begutachtungen für andere Planungen wie beispielsweise der Raumplanung. Dazu werden im zuständigen Landesamt jährlich rund 300 Vorgutachten und Gutachten zu Bauleitplanänderungen, UVP, und zu anderen Plänen und Programmen abgegeben. Die Früchte dieser Arbeit sind zwar oft nicht sofort sichtbar und damit nicht leicht einsichtig, in größeren Zeiteinheiten betrachtet, zeigen sie aber ihre Wirkung.


Die landschaftsökologische Projektüberprüfungen und die landschaftspflegerischen Begleitpläne: für unsere Projekte das Beste

Der landschaftspflegerische Begleitplan garantiert eine frühzeitige, aktive Einbindung der Landschaftsschutzbehörde bzw. eine rechtzeitige Berücksichtigung ökologischer Standpunkte bei Eingriffen in die Landschaft. Für technische Bauvorhaben ab einer bestimmten Größe oder in sensiblen Räumen (z.B. Schutzgebiete, freie Landschaft) legt er Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen fest. Für die kleineren Projekte garantieren weiterhin die Landschaftsschutz-Ermächtigung mit den eventuell auszusprechenden Auflagen der Landschaftsschutzbehörde, ob Bürgermeister oder Landesbehörde, den gewohnt hohen Standart an Landschafts- und Naturverträglichkeit. landschaftsökologische Projektüberprüfung

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